57 StVZO: "Die Anzeige der Geschwindigkeitmesser darf vom Sollwert
abweichen in den letzten beiden Dritteln des Anzeigebereiches -
jedoch mindestens von der 50-km/st-Anzeige ab, wenn die letzten
beiden Drittel des Anzeigebereiches oberhalb der 50km/st-Grenze liege
- 0 bis + 7 vom Hundert des Skalenendwertes; bei Geschwindigkeiten
von 20 km/st und darüber darf die Anzeige den Sollwert nicht
unterschreiten."
Verständlichkeitsexperten beurteilen diesen Text so:
Einfachheit |
|
Kürze
- Prägnanz |
Begründung:
Einfachheit ( - - ) :
Sehr komplizierter Satzbau und ungeläufige Wörter
Gliederung - Ordnung ( -):
Keine übersichtliche äußere Gliederung, nur
mäßig folgt richtige innere Ordnung
Kürze - Prägnanz (+ +):
Extrem knappe Formulierung, nur Wesentliches
Anregende Zusätze ( - - ) :
Keine
Beurteilung der Verständlichkeit:
Der Text ist sehr schlecht verständlich, vor allem wegen
fehlender Einfachheit. Dazu kommt noch ein Mangel an
äußerer Gliederung. Der Text zeigt auch: Extreme
Kürze - Prägnanz schadet der Verständlichkeit.
57 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung: "Um wieviel Prozent
darf eine Tachometeranzeige von der tatsächlich gefahrenen
Geschwindigkeit abweichen?
1. Für den Bereich von 0 bis 20 km/st bestehen keine
Vorschriften.
2. Ab 20 km/st darf der Tachometer nicht weniger anzeigen.
3. Für Tachometer, deren Skala bis 150 km/st reicht, gilt: Sie
dürfen in den beiden letzten Dritteln des Anzeigebereiches
höchstens um 7% ihres Skalenwertes mehr anzeigen.
Beispiel: Ein Tachometer reicht bis 120 km/st. Von 40 bis 120 km/st
darf er höchstens 7% von 120 km/st ( = 8,4 km/st) zuviel
anzeigen.
4. Wenn der Tachometer über 150 km/st reicht, beginnt die 7%-
Regelung schon ab 50 km/st."
Dieser Text erhielt folgende Beurteilung:
Begründung:
Einfachheit ( + ) :
Der Text ist sehr viel einfacher geworden, er enthält jedoch
noch einige ungeläufige Wörter (z. B. "Skalenendwert").
Gliederung - Ordnung (+ + ) :
Der Text hat eine gute äußere Gliederung (z. B. Vorspann,
der in das Thema einführt). Gute innere Folgerichtigkeit.
Kürze - Prägnanz ( + ) :
Der Text beschränkt sich ebenfalls auf das Wesentliche. Er ist
jedoch etwas ausführlicher als Text A (hauptsächlich wegen
des Beispiels).
Anregende Zusätze ( 0):
Der Text enthält ein Beispiel. Deshalb erhält der Text "0"
(= mittlere Ausprägung).
Beurteilung der Verständlichkeit:
Alle Voraussetzungen für eine gute Verständlichkeit des
Textes sind weitgehend erfüllt.