Dieses Merkmal bezieht sich auf eine angemessene Länge eines Textes zum Informationsziel. Ein zu ausführliche bzw. verschweifte Ausdrucksweise kann oft von dem wesentlichen Inhalten ablenken. Ebenso ist eine zu knappe, gedrängte Ausdrucksweise hinderlich. Die folgende Abbildung zeigt in übersichtlicher Form. welche einzelnen Eigenschaften das Merkmal Kürze-Prägnanz umfaßt.
Kürze-Prägnanz |
++ + 0 - -- |
Weitschweifigkeit |
Beispiele
Weitschweifige Fassung: Was ist Raub?
"Ja, Raub, das darf man nicht machen. Raub ist ein verbotenes
Verbrechen. Man darf es nicht mit Diebstahl verwechseln. Diebstahl
ist zwar auch ein Verbrechen, aber Raub ist doch noch etwas anderes.
Angenommen, jemand raubt etwas. Was heißt das? Das heißt:
Er nimmt einem anderen etwas weg, was ihm nicht gehört, um es
für sich zu behalten. Das ist natürlich nicht erlaubt.
Jetzt muß aber noch etwas hinzukommen: Während der
Verbrecher die Sache wegnimmt, wendet er Gewalt an gegenüber dem
anderen, zum Beispiel: er wirft ihn einfach zu Boden - oder er
schlägt ihn bewußtlos, daß er sich nicht mehr wehren
kann. Es kann aber auch sein, daß er nur droht, dem anderen
etwas anzutun. Auch dann ist es Raub, und der Mann (oder die Frau)
wird wegen Raubes bestraft."
Kurz-prägnante Fassung: Was ist Raub?
"Ein Verbrechen. Wer einem anderen etwas wegnimmt, was ihm nicht
gehört, um es zu behalten, begeht Raub. Hinzukommen muß,
daß er dabei Gewalt anwendet gegen den anderen oder ihn
bedroht."