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Kürze - Prägnanz

Dieses Merkmal bezieht sich auf eine angemessene Länge eines Textes zum Informationsziel. Ein zu ausführliche bzw. verschweifte Ausdrucksweise kann oft von dem wesentlichen Inhalten ablenken. Ebenso ist eine zu knappe, gedrängte Ausdrucksweise hinderlich. Die folgende Abbildung zeigt in übersichtlicher Form. welche einzelnen Eigenschaften das Merkmal Kürze-Prägnanz umfaßt.

Kürze-Prägnanz

zu kurz
aufs Wesentliche beschränkt
gedrängt
aufs Lehrziel konzentriert
knapp
jedes Wort ist notwendig

++ + 0 - -- 

Weitschweifigkeit

zu lang
viel Unwesentliches
breit
abschweifend
ausführlich
viel hätte man weglassen können

Beispiele

Weitschweifige Fassung: Was ist Raub?
"Ja, Raub, das darf man nicht machen. Raub ist ein verbotenes Verbrechen. Man darf es nicht mit Diebstahl verwechseln. Diebstahl ist zwar auch ein Verbrechen, aber Raub ist doch noch etwas anderes. Angenommen, jemand raubt etwas. Was heißt das? Das heißt: Er nimmt einem anderen etwas weg, was ihm nicht gehört, um es für sich zu behalten. Das ist natürlich nicht erlaubt. Jetzt muß aber noch etwas hinzukommen: Während der Verbrecher die Sache wegnimmt, wendet er Gewalt an gegenüber dem anderen, zum Beispiel: er wirft ihn einfach zu Boden - oder er schlägt ihn bewußtlos, daß er sich nicht mehr wehren kann. Es kann aber auch sein, daß er nur droht, dem anderen etwas anzutun. Auch dann ist es Raub, und der Mann (oder die Frau) wird wegen Raubes bestraft."

Kurz-prägnante Fassung: Was ist Raub?
"Ein Verbrechen. Wer einem anderen etwas wegnimmt, was ihm nicht gehört, um es zu behalten, begeht Raub. Hinzukommen muß, daß er dabei Gewalt anwendet gegen den anderen oder ihn bedroht."


© Werner Stangl, Linz 1996.
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