Allgemeines Hochschul-Studiengesetz - AHStG, BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert 508/1995. Das AHStG regelt für alle Universitätsstudien: Grundsätze und Ziele; Rechte und Pflichten des Lehrkörpers und der Studierenden; Entstehung und Inhalt der weiteren Studienvorschriften (besondere Studiengesetze, Studienordnungen und Studienpläne); Zulassungsvoraussetzungen und Aufnahme der ordentlichen, außerordentlichen und Gasthörer; Inskription; Arten und Gliederung von Studiengängen; Arten von Lehrveranstaltungen; Einteilung des Studienjahres; Einrechnung von Semestern; Anrechnung von Studien und Anerkennung von Prüfungen; Arten, Durchführung und Beurteilung von Prüfungen und wissenschaftlichen Arbeiten; Zeugnisse; akademische Grade.
1a. Universitäts-Organisationsgesetz - UOG, BGBl. Nr. 258/1975, zuletzt geändert 804/1993. Das UOG regelt die Handlungsgrundsätze und Aufgaben der Universitäten (früher: wissenschaftliche Hochschulen), Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung einerseits und Universitäten andererseits sowie der Universitätsorgane untereinander; Aufzählung der bestehenden Universitäten und Fakultäten sowie deren organisatorische Untergliederung; Bestellung und Geschäftsführung der Kollegialorgane und Wahl der akademischen Funktionäre; Angehörige der Universitäten und deren Stellung im Universitätsbetrieb, vor allem Bestellung und Stellung der Universitätslehrer; Aufgaben und Arbeitsweise der Institute, Studienkommissionen, Fakultäten und obersten Universitätsorgane; Universitätsverwaltung und zentrale Einrichtungen (Universitätsbibliothek, EDV-Zentren, Universitäts-Sportinstitute usw.) u. a.
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
(EG-V)
vom 25. März 1957; zuletzt geändert am 7. Februar 1992
durch den Vertrag über die Europäische Union.