Akademische Grade in Österreich

... werden an Personen verliehen, die ein ordentliches Studium (Diplom- oder Doktoratsstudium) abgeschlossen haben. Die Verleihung erfolgt durch diejenige Universität bzw. Hochschule künstlerischer Richtung, an der das Studium absolviert wurde, in der Form der Sponsion (für Diplomgrade) bzw. der Promotion (für Doktorgrade).

Für die akademischen Grade existiert jeweils eine deutsche Langform (ausgenommen für den "Doctor architecturae"), eine lateinische Langform (ausgenommen für den "Diplom-Ingenieur") und eine Abkürzung. Sämtliche Formen sind in der Verleihungsurkunde genannt. Die Führung kann nach Wahl in einer dieser Formen erfolgen

Für jeden akademischen Grad gibt es eine weibliche und eine männliche Form. Die weiblichen Formen wurden erst 1993 eingeführt. Absolventinnen, denen früher ein akademischer Grad - in der männlichen Form - verliehen worden ist, sind berechtigt, den Grad in der weiblichen Form zu führen.

Eine Liste sämtlicher österreichischer akademischer Grade mit allen zulässigen Formen finden Sie auf der Rückseite dieses Blattes.

Wenn die Voraussetzungen für die Erwerbung eines akademischen Grades mehrfach erbracht worden sind, so ist dieser akademische Grad mehrfach zu verleihen, allerdings nur beim ersten Mal in feierlicher Form. Der akademische Grad kann aber nur einfach geführt werden.

(Beispiel: Eine Absolventin der Studienrichtung Physik hat den akademischen Grad "Magistra der Naturwissenschaften" erworben. Sie absolviert daraufhin die Studienrichtung Chemie als zweites Studium und erhält somit ein zweites Mal den akademischen Grad "Magistra der Naturwissenschaften", allerdings nur in einfacher (nicht feierlicher) Form, z.B. durch postalische Zustellung der Verleihungsurkunde. Sie kann sich - auch nach Absolvierung des zweiten Studiums - "Mag.rer.nat. N.N." nennen.)

Es steht den Inhabern frei, von ihren Verleihungsurkunden Übersetzungen anfertigen zu lassen. Wir empfehlen Ihnen, sich zu diesem Zweck an einen gerichtlich beeideten Übersetzer zu wenden. Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nimmt keine Übersetzungen vor.

Wenn durch eine Übersetzung der Wortlaut des österreichischen akademischen Grades in einer Fremdsprache wiedergegeben wird, so liegt damit keine weitere authentische Form dieses akademischen Grades vor (z.B. kann der Begriff "Master ..." nicht den Wortlaut "Diplom-Ingenieur" ersetzen).

... über allgemeine Fragen zu den akademischen Graden erteilt
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Rosengasse 4, 1014 Wien
Tel.: 0222/53120/5922, Fax: 0222/53120/6205
e-mail: christoph.demand@bmwf.gv.at

Liste der österreichischen akademischen Grade

Diplomgrade:

Magister (Magistra) der Theologie / Magister(Magistra) theologiae / Mag.theol. [katholisch]
Magister (Magistra) der Philosophie der Theologischen Fakultät / Magister(Magistra) philosophiae facultatis theologicae / Mag.phil.fac.theol.
Magister (Magistra) der Theologie / Magister(Magistra) theologiae / Mag.theol. [evangelisch]
Magister (Magistra) der Rechtswissenschaften / Magister(Magistra) iuris / Mag.iur.
Magister (Magistra) der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften / Magister(Magistra) rerum socialium oeconomicarumque / Mag.rer.soc.oec.
Magister (Magistra) der Philosophie / Magister(Magistra) philosophiae / Mag.phil.
Magister (Magistra) der Naturwissenschaften / Magister(Magistra) rerum naturalium / Mag.rer.nat.
Magister (Magistra) der Pharmazie / Magister(Magistra) pharmaciae / Mag.pharm.
Diplom-Ingenieur (Diplom-Ingenieurin) / Dipl.-Ing.
Magister (Magistra) der Architektur / Magister(Magistra) architecturae / Mag.arch.
Diplom-Tierarzt (Diplom-Tierärztin) / Magister(Magistra) medicinae veterinariae / Mag.med.vet.
Magister (Magistra) der Künste / Magister(Magistra) artium / Mag.art.
Internationales Magisterium der Betriebswirtschaftslehre
Doktorgrade:
Doktor (Doktorin) der Theologie / Doctor theologiae / Dr.theol. [katholisch]
Doktor (Doktorin) der Philosophie der Theologischen Fakultät / Doctor philosophiae facultatis theologicae / Dr.phil.fac.theol.
Doktor (Doktorin) der Theologie / Doctor theologiae / Dr.theol. [evangelisch]
Doktor (Doktorin) der Rechtswissenschaften / Doctor iuris / Dr.iur.
Doktor (Doktorin) der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften / Doctor rerum socialium oeconomicarumque / Dr.rer.soc.oec.
Doktor (Doktorin) der Philosophie / Doctor philosophiae / Dr.phil.
Doktor (Doktorin) der Naturwissenschaften / Doctor rerum naturalium / Dr.rer.nat.
Doktor (Doktorin) der gesamten Heilkunde / Doctor medicinae universae / Dr.med.univ.
Doktor (Doktorin) der technischen Wissenschaften / Doctor technicae / Dr.techn.
Doctor architecturae / Dr.arch.
Doktor (Doktorin) der montanistischen Wissenschaften / Doctor rerum montanarum / Dr.mont.
Doktor (Doktorin) der Bodenkultur / Doctor rerum naturalium technicarum / Dr.nat.techn.
Doktor (Doktorin) der Veterinärmedizin / Doctor medicinae veterinariae / Dr.med.vet.


Quelle: WWW: http://www.bmwf.gv.at/6hsrecht/naric/02akgrad.htm