PPP der jku

Lehre für die
Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Pädagogik &
Pädagogische
Psychologie 


Pädagogisch-psychologische und schulpraktische Ausbildung

 Übersicht

Pädagogische und psychologische Ausbildung

SWS

Typ

Schulpraktische Ausbildung

LehrerIn werden

2

PS

Schulerkundung 15 Stunden

Unterrichtsplanung

1

PS

Fachpraktische Übung 15 Stunden

Interaktion und Kommunikation

2

SE

Person/Schule/Gesellschaft

2

VO

Übungsphase (2.Studienabschnitt) 90St.

Lernen

2

SE

Unterrichten und Beurteilen

2

SE

Entwicklung im Jugendalter

2

SE

LehrerInnenseminar

2

SE


Veranstaltungen zur "Pädagogischen und psychologischen Ausbildung"

Lehrerin werden

Ziele: Die Lehrveranstaltung soll vor allem zur Reflexion der Studienwahl im Hinblick auf eine realistische Vorstellung vom Lehrberuf anregen, über das Berufsbild des Lehrers informieren, Praxisfelder für Lehrerinnen und Lehrer erschließen, allgemeine Aufgaben des Lehrberufes, die in den fachorientierten Veranstaltungen nicht systematisch behandelt werden, aufgreifen und erste Lehr-(Präsentations)erfahrungen ermöglichen (unter KollegInnen) .

Hinweis: Die Veranstaltung muss im 1.Studienabschnitt absolviert werden und gleichzeitig mit der schulpraktischen Veranstaltung "Schulerkundung" besucht werden. Der erfolgreiche Abschluss ist Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar "Unterrichtsplanung"

Unterrichtsplanung

Im Proseminar werden grundlegende Kategorien der Unterrichtsplanung kennen gelernt. In der begleitenden Schulpraxis sollen Unterrichtseinheiten geplant, durchgeführt und reflektiert werden.

Hinweis: Die Veranstaltung muss nach erfolgreichem Besuch der LV "LehrerIn werden" im 1 .Studienabschnitt absolviert werden. Sie ist gleichzeitig mit der schulpraktischen Veranstaltung "Fachpraktische Übung zu besuchen.

Interaktion und Kommunikation

Allgemeines Ziel der Lehrveranstaltung ist die Analyse, Reflexion und das Training des Kommunikations- und Interaktionsverhaltens in schulnahen sozialen Situationen.

Hinweis: Es wird empfohlen die Veranstaltung erst nach Absolvierung des Proseminars "LehrerIn werden" zu besuchen.

Person, Schule, Gesellschaft

Die Vorlesung dient der Vermittlung von psychologischem Hintergrundwissen zu Bereichen, die für das Handeln von LehrerInnen grundlegend sind, wie zum Beispiel die personalen Lernvoraussetzungen der SchülerInnen als Adressaten von Lehr-/Lernprozessen und die zentralen Lebensbereiche (Familie, Freizeitbereich) als Hintergrundfaktoren. Sie soll des weiteren Orientierungswissen hinsichtlich zentraler gesellschaftlicher Aufgaben der Schule vermitteln.

Lernen

Kernziel des Seminars ist das Kennenlernen und Verstehen grundlegender theoretischer Ansätze zur Erklärung von Lern- bzw. Veränderungsprozessen .

Hinweis: Für den Besuch der Veranstaltung wird erwartet, dass die beiden Proseminare "LehrerIn werden" und "Unterrichtsplanung" bereits absolviert wurden.

Unterrichten und Beurteilen

Im Seminar lernen Studierende rechtliche Rahmenbedingungen und unterschiedliche Realisierungsformen von Leistungsrückmeldung und Leistungsbeurteilung kennen. und probieren einzelne davon aus. Sie kennen Unterrichtsmethoden, die zu Leistung motivieren , und reflektieren, wie in Form einer neuen Lernkultur die Persönlichkeit der SchülerInnen gestärkt werden kann.

Entwicklung im Jugendalter

Im Seminar erfolgt eine theoretische Auseinandersetzung mit grundlegenden Begriffen, Merkmalen und Modellvorstellungen des Entwicklungsgeschehens (insbesondere der körperlichen, kognitiven, sozialen, emotionalen, personalen, motivationalen und moralischen Entwicklung). Es werden pädagogisch-psychologische Kenntnissen im Bereich der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen mit dem Schwerpunkt auf den Altersgruppen von AHS- und BHS-Schülern erworben.

LehrerInnenseminar

Auf Basis früherer Veranstaltungen demonstrieren Studierende den Erfolg ihrer Ausbildung und gehen weiteren Fragen des Lehrberufs nach, wie "Lehrerrolle in der Gesellschaft", "aktuelle Tendenzen in der Schulentwicklung" u.a. 


Veranstaltungen zur "Schulpraktischen Ausbildung"

Die schulpraktische Ausbildung umfasst 8 Semesterwochenstunden (12 Wochen): Sie besteht aus drei Teilen:

Schulpraktikum 1: "Schulerkundung"

Dieses Praktikum ist gekoppelt an die Lehrveranstaltung "Lehrerin werden". Die Schulerkundung soll den Studierenden die Möglichkeit geben das Arbeitsfeld Schule aus LehrerInnensicht zu erleben und ihre Berufswahl zu reflektieren.

Schulpraktikum 2: "Fachpraktische Übung"

Die fachpraktische Übung wird in enger Verbindung mit den dafür vorgesehenen fachdidaktischen Lehrveranstaltungen des ersten Studienabschnitts aus den Unterrichtsfächern sowie der Lehrveranstaltung Unterrichtsplanung durchgeführt. Studierende machen in der Praxis erste Erfahrungen im Planen, Durchführen und Reflektieren von Unterricht. Die Erfahrungen im Praktikum sollen auch dazu dienen, das weitere Studium zielstrebiger im Hinblick auf das angestrebte Berufsziel "LehrerIn" zu organisieren. Die Beurteilung der Fachpraktische Übung wird durch die LehrveranstaltungsleiterInnen der fachdidaktischen Begleitveranstaltungen sowie der Lehrveranstaltung Unterrichtsplanung vorgenommen.

Schulpraktikum 3: "Übungsphase"

Organisation der Übungsphase

Die Zulassung zur Übungsphase setzt die erfolgreiche Teilnahme an den ersten beiden Teilen des Schulpraktikums sowie die Absolvierung des ersten Studienabschnitts voraus.

Die Übungsphase ist in den beiden Unterrichtsfächern zu absolvieren. Diese beiden 'Blöcke' (d.h. die beiden, den zwei Unterrichtsfächern entsprechenden Teile der Übungsphase) können in zwei aufeinander folgenden 4-Wochen-Blöcken für die beiden Studienfächer oder in zwei zeitlich getrennten 4-Wochen-Blöcken für die beiden Studienfächer absolviert werden. Zumindest in einem Gegenstand müssen auch Erfahrungen mit Unterricht in der Unterstufe gesammelt werden; man muss also zumindest in einem Gegenstand die Langform des Gymnasiums als Übungsschule wählen.

Die beiden Blöcke der Übungsphase dürfen sich zeitlich nicht überschneiden. Die zentrale Intention des Schulpraktikums, insbesondere der Übungsphase, liegt darin, dass die Studierenden das Leben an der Schule über einen längeren Zeitraum hinweg kontinuierlich miterleben.

Die Übungsphase des Schulpraktikums ist an geeigneten öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schulen durchzuführen. Sie erfolgt bei PraxislehrerInnen, die entsprechende Qualifikationen zur Beetreuung erworben haben. Die Gruppengröße soll nicht mehr als 4 Studierende betragen.

In der Übungsphase werden die Studierenden für jedes Fach einem/r BetreuungslehrerIn zugeteilt, bei dessen/deren Auswahl sie ein Vorschlagsrecht haben. BetreuungslehrerInnen haben die Aufgabe, die Beobachtung von Schule und Unterricht sowie eine Einführung in das praktische Unterrichten zu organisieren. In der Regel werden dazu Übungslehrauftritte in ansteigender Länge und mit zunehmender Eigenverantwortung durchgeführt.

Anmeldungen

Die Anmeldung zur "Schulerkundung" erfolgt über KUSSS gleichzeitig mit der Anmeldung zur Lehrveranstaltung "Lehrerin werden", die Anmeldung zur "Fachpraktischen Übung" erfolgt in Koppelung mit der Lehrveranstaltung "Unterrichtsplanung".

Die Anmeldung zur Übungsphase erfolgt gegenwärtig am Institut für Pädagogik und Psychologie bei Dr. Ulrike Prexl (e-mail: ulrike.prexl@jku.at) und zwar bis spätestens 31. Mai für die Praxis im darauf folgenden Studienjahr.

Anforderungen in der Übungsphase

Im Rahmen der 90 Stunden der Übungsphase des Schulpraktikums hat der/die Studierende an Hospitationen, Lehrbesprechungen und Unterrichtsplanungen (Vor- und Nachbereitung) des/der BetreuungslehrerIn teilzunehmen. Der/die Studierende hat in jedem seiner/ihrer Fächer mindestens 10 Lehrübungen in zunehmendem zeitlichen Umfang (bis zu einer Unterrichtseinheit) - und zwar sofern die entsprechenden Unterrichtsgegenstände sowohl in der Unterstufe als auch in der Oberstufe höherer Schulen vorgesehen sind, sowohl in der Unterstufe als auch in der Oberstufe - vorzubereiten und durchzuführen.

Für den Krankheitsfall von Studierenden gilt folgende Regelung: Die Übungsphase des Schulpraktikums kann nur dann als "erfolgreich absolviert" beurteilt werden, wenn der/die Studierende während der Übungsphase wenigstens an 80 Präsenzstunden teilgenommen und die geforderte Zahl von Lehrübungen durchgeführt hat. Anderenfalls ist das Schulpraktikum wenigstens auf die geforderte Zahl von Stunden und Lehrübungen zu ergänzen. Die unterrichtsfreie Zeit im Sinne des Schulzeitgesetzes unterbricht das Schulpraktikum.

Bestätigung der Teilnahme

Die entsprechenden Formulare liegen im Sekretariat des Instituts für Pädagogik und Psychologie auf und müssen dort umgehend nach Beendigung des Praxisblocks abgegeben werden.

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paedpsych.jk.uni-linz.ac.at