Bildungsforschung für die Schulentwicklung
Mag. Helmut Barak
BMUK Wien
Bildungsforschung an den Pädagogischen Akademien
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"Pädagogische Tatsachenforschung" wurde bei der Gründung der Pädagogischen Akademien im Lehrplan verankert. Damit war die Möglichkeit geschaffen, dass Lehrende einen Teil ihrer Dienstverpflichtung neben der Lehre auch der berufsspezifischen Forschung widmen können. Dies ist zwar (noch) keine Verpflichtung, doch nahm und nimmt die Forschungstätigkeit quantitativ und qualitativ stetig zu.
Die Vielfalt der Themen und Forschungsgegenstände mit Ergebnissen, die z.B. unmittelbar im Unterrichtsgeschehen der Schulen, für welche die Akademien Lehrer/innen ausbilden, umgesetzt werden können oder etwa der Qualitätsentwicklung dieser Schulen sowie der Ausbildungen an Akademien selbst dienen, machte eine Schwerpunktsetzung notwendig.
Folgende Differenzierung wurde getroffen:
1. Für Forschungsvorhaben, die der Weiterentwicklung einer oder der Pädagogischen Akademie(n) dienen, wurde den Akademien ein autonom zu verwaltendes Stundenkontingent zur Verfügung gestellt.
2. Für die Bildungsforschung wurde ein von den Akademien autonom beschickter Beirat eingerichtet, der die eingereichten Projekte sichtet und beurteilt.Dies ist ein wichtiger Schritt in jene Richtung, die in unmittelbarer Zukunft vom Akademiestudiengesetz (AStG) 1999 - das mit dem Studienjahr 2000/2001 umgesetzt werden wird - vorge-geben ist: Damit wird künftig an den Akademien in Verbindung mit der Lehre berufsbezogene Forschung und Entwicklung zwingend vorgeschrieben, wobei ein neuer, umfassenderer Forschungsbeirat nach § 24 AStG koordinierende Funktionen zu erfüllen hat.
Damit ist die Grundlage für Aufgaben einer zukünftigen "Hochschule für pädagogische Berufe" auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung geschaffen.
Anmerkungen: -
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http://paedpsych.jk.uni-linz.ac.at/INTERNET/TAGUNG/Tagung.html