Ergänzende Richtlinien
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Pädagogik &
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Für Dissertationen gelten zunächst die "Allgemeinen Richtlinien für Diplomarbeiten", sofern dies im folgenden nicht anders bestimmt ist:
- InteressentInnen wenden sich mit einem Themenvorschlag an Prof. Altrichter oder Univ.-Doz. Eder oder Univ.-Doz. Sageder. In einem ersten Gespräch können grundlegende Probleme formaler und materialer Art geklärt werden.
- Danach erstellt der/die InteressentIn ein Exposé der Arbeit im Umfang von 35 - 40 Seiten. In diesem Exposé soll folgendes enthalten sein:
- eine erste Recherche und Aufarbeitung der Literatur im Themenbereich
- eine Präzisierung des Themas
- eine Präzisierung der Forschungsmethode
- ein erster Umriß des inhaltlichen Ganges der Argumentation.
- Auf der Basis dieses Exposés erfolgt ein Gespräch mit dem Betreuer. Danach kann die Dissertation beim Dekanat angemeldet werden.
- Während der Bearbeitung der Dissertation sollte laufend Kontakt mit dem Betreuer gehalten werden und entsprechende Dissertantenseminare besucht werden. Vor der Einreichung der Dissertation soll eine vorläufige Fassung dem Betreuer zur Vorbegutachtung vorgelegt werden.
- Einreichung der Dissertation zur Begutachtung.
Hinsichtlich der formalen Gestaltung gelten für Dissertationen dieselben "Richtlinien für Diplomarbeiten".
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