Institutsordnung des Instituts für Pädagogik und Psychologie

Pädagogik &
Pädagogische
Psychologie

Stand: 23.Jän. 1997

§1

Aufgaben des Instituts

(1) Entsprechend der Satzung der Universität Linz sind im Wirkungsbereich des Instituts folgende Aufgaben zu erfüllen:

a) Forschung und Entwicklung im Bereiche der Pädagogik, der Berufs- und Wirtschaftspädagogik und der Psychologie

b) Lehre im Bereich der Disziplinen Berufs- und Wirtschaftspädagogik, Pädagogik, Pädagogische Psychologie, Sozialpsychologie, Wirtschaftspsychologie und Rechtspsychologie einschließlich der jeweiligen Grundlagen-, Bezugs- und Hilfswissenschaften. Nach Maßgabe der vorhandenen Ressourcen und der Anforderungen in den Studienplänen anderer Studienrichtungen können auch für andere als die in Abs. §1 Abs. 1, c) ausgewiesenen Studienrichtungen Lehrveranstaltungen angeboten werden.

c) Die Betreuung der Studierenden für die Studienrichtung Wirtschaftspädagogik der SOWI-Fakultät, der Studierenden für das "Lehramt an Höheren Schulen" der TNF-Fakultät sowie der "Hochschule für Gestaltung" in Linz sowie der Studierenden in den Wahlpflichtfächern der Betriebswirtschaftslehre, der Soziologie und der Sozialwirtschaft.

d) Die Zusammenarbeit mit fachverwandten Instituten und außeruniversitären Institutionen des In- und Auslandes.

e) Die mit den Aufgaben a- d zusammenhängende Verwaltungstätigkeit.

(2) Das Institut strebt nach Maßgabe der vorhandenen Ressourcen Weiterentwicklungen in den folgenden Bereichen an:

  • a) Die Vernetzung von Forschung, Entwicklung und Lehre mit dem regionalen Umfeld, insbesondere durch
    • Studien- und Laufbahnberatung von Schülern bzw. Studierenden mit Aspirationen auf ein Studium an der Universität Linz
    • Entwicklung von Serviceangeboten für die Praxisfelder der Absolventen (z.B. Psychologie für die Wirtschaft, Personalauslese im Schulbereich u.ä.)
    • Entwicklung und Evaluation von betrieblichen Aus- und Weiterbildungskonzepten
    • Analyse und didaktisch-methodische Gestaltung der Übungsfirmenarbeit
    • Zusammenarbeit mit LehrerInnen, SchülerInnen, Eltern und der Schulverwaltung in Projekten der Unterrichts- und Schulforschung und -entwicklung
    • Zusammenarbeit mit den oberösterreichischen Institutionen der Lehrerbildung zur Weiterentwicklung der Qualität der Aus- und Fortbildung von LehrerInnen.

    b) Die Etablierung von Forschungs- und Arbeitsschwerpunkten (z.B. Rechtspsychologie, Konstruktivistischen Sozial- und Organisationspsychologie)

    c) Die Mitwirkung an der postuniversitären Weiterbildung, insbesondere in Form von Fortbildungsveranstaltungen, Hochschullehrgängen, Graduiertenkollegs u.ä.

  • (3) Das Institut erachtet es als Teil seiner Aufgaben, die Qualität seiner Tätigkeiten in der Lehre, in Forschung und Entwicklung, in der Verwaltung sowie in anderen Hauptarbeitsbereichen periodisch zu überprüfen und seine Aufgabenbeschreibung angesichts sich verändernder wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Verhältnisse zu reflektieren und entsprechende Weiterentwicklungen einzuleiten.

    §2

    Organisation und Gliederung des Instituts

    (1) Zur Durchführung der in § 1 genannten Aufgaben werden am Institut 3 Abteilungen eingerichtet:

    (a) Abteilung für Berufs- und Wirtschaftspädagogik

    (b) Abteilung für Pädagogik und Pädagogische Psychologie

    (c) Abteilung für Sozial- und Wirtschaftspsychologie

    (2) Für die Durchführung der Schreib-, Verwaltungs- und Organisationsarbeiten ist jeder Abteilung ein Sekretariat zugeordnet. Für die Koordination der Sekretariatsarbeiten ist auf Abteilungsebene eine Regelung zu treffen.

    (3) Der Institutsvorstand wird bei seinen Agenden von allen Sekretariaten unterstützt.

    (4) Die den Abteilungen zugewiesenen Mitarbeiter/innen unterstehen der Dienstaufsicht der Abteilungsleiter/innen.

    (5) Sofern eine Sekretariatsstelle über längere Zeit unbesetzt ist, obliegt es dem Institutsvorstand gemeinsam mit den Abteilungsleiter/innen und anderen Organen der Universität auch abteilungs- und institutsübergreifende Regelungen herbeizuführen, die zumindest die Erfüllung der dringlichsten Aufgaben gewährleisten.

    (6) Das Institut führt eine Präsenzbibliothek, die für Lehrende und Studierende gemeinsam zur Verfügung steht. Ihre Administration ist im Anhang A dieser Institutsordnung geregelt.

    (7) Die dem Institut zur Verfügung stehenden Funktionsräume sowie wissenschaftlichen Geräte und sonstigen Einrichtungen können einzelnen Abteilungen zur Bewirtschaftung und bevorzugten Nutzung zugewiesen werden.

    § 3

    Organe des Instituts

    (1) Organe des Instituts sind der Institutsvorstand (stellvertretende Institutsvorstand) und die Institutskonferenz. Ihre Aufgaben sind im UOG 1993 geregelt.

    (2) Dem Institutsvorstand obliegt insbesondere die Vorsorge für ein ausreichendes, dem Bedarf der Studierenden im Sinne des § 1, Abs. (1) lit. b Rechnung tragendes Lehrangebot.

    (3) Dem Institutsvorstand obliegt die Vorsorge dafür, daß periodische Qualitätsüberprüfungen im Sinne von § 1 (3) in Angriff genommen und deren Ergebnisse zur Weiterentwicklung der Tätigkeiten des Instituts verwendet werden.

    § 4

    Benützung der Institutseinrichtungen.

    (1) Mit der Evidenthaltung und Sicherstellung des Inventars wird die Universitätsdirektion beauftragt.

    (2) Die Einverleibung von Geräten und Einrichtungen aus Drittmitteln in das Inventar des Institutes ist mit Zustimmung des Institutsvorstandes möglich.

    (3) Die Genehmigung zur Benützung von Einrichtungen durch Dritte (institutsfremde Personen) erteilen (und entziehen) der Institutsvorstand bzw. - im Falle den Abteilungen zugewiesener Geräte und Einrichtungen - die Abteilungsleiter/innen.

    § 5

    Inkrafttreten

    (1) Die Institutsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Akademischen Senat am Tag nach ihrer Verlautbarung im Mitteilungsblatt der Johannes Kepler Universität Linz in Kraft.

    Anhang A

    Administration der Institutsbibliothek

    Die zur Administration der Institutsbibliothek erforderlichen Aufgaben werden zwischen der für die Bibliothek zuständigen Sachbearbeiterin und den Sekretariaten wie folgt festgelegt:

    Die laufende Führung der Bibliothek erfolgt durch die für die Bibliothek zuständige Sachbearbeiterin.

    Bestellung neuer Bücher und Zeitschriften (in Koordination mit der Bibliothekskraft), Evidenzhaltung der Bestellungen, Inventarisierung, Verrechnung mit der Quästur erfolgt durch die jeweiligen Sekretariate.

    Neueintreffende Bücher werden in den Abteilungen, in denen sie bestellt wurden, kategorisiert. Im Anschluß daran erfolgt die Weitergabe des Buches an die Sachbearbeiterin zwecks Aufnahme in die EDV und Eingliederung in den Bestand.


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    Diese Seite steht im Zusammenhang mit weiteren Maßnahmen zur
    Evaluation und Qualitätssicherung der Abteilung.