Bundesverband
Legasthenie e.V.
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Legasthenie
- Definition mit Erläuterungen und
Empfehlungen
- Definition
der Legasthenie
mit Erläuterungen
(in der Fassung vom 31.10.1987)
- Empfehlungen
des wissenschaftlichen Beirates des
Bundesverbandes Legasthenie e.V.
zur Früherkennung und Behandlung der
Legasthenie
(Dyslexie, Lese-Rechtschreibschwäche)
(in der Fassung vom 14.1.1994)
Definition
der Legasthenie mit Erläuterungen
(in der
Fassung vom 31.10.1987)
1.
Legasthenie ist die Bezeichnung für
Schwächen beim Erlernen von Lesen, Schreiben
und Rechtschreiben, die weder auf eine allgemeine
Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung,
noch auf unzulänglichen Unterricht
zurückgeführt werden
können.*)
1.1
Kennzeichnend für eine Legasthenie sind
weniger Anfangsschwierigkeiten beim Erwerb der
Schriftsprache, als eine Diskrepanz zwischen dieser
Leistung und den meisten übrigen Lern- und
Leistungsmöglichkeiten sowie das Fortwirken
der partiellen Lernschwäche auch nach
Verbesserung der Lese- und
Rechtschreibleistung.
Die
Fähigkeiten von Schülern mit Legasthenie
werden ihrer Rechtschreibung wegen nämlich
häufig unterschätzt, so daß es zu
Fehlentscheidungen über Schullaufbahnen
kommt.
1.2 Die
Gründe für das umschriebene Versagen bei
der Aneignung von Schriftsprache liegen im
wesentlichen in Besonderheiten, die das Kind
bereits mit in die Schule bringt. Sie können
sowohl aufgrund einer entsprechenden Anlage als
auch durch Störungen der Entwicklung des
Zentralnervensystems oder durch das Zusammenwirken
beider Bedingungen entstehen. Mit den
Lese-Rechtschreibschwächen können
Teilleistungsschwächen der Wahrnehmung, der
Motorik (Bewegungs- und
Koordinantionsstörungen), der Seitendominanz
und/oder Beeinträchtigungen des Spracherwerbs
zusammentreffen.
1.3 Eine
unberücksichtigte, unbehandelte oder nicht
fachgerecht behandelte Legasthenie führt in
der Regel sowohl zur Ausweitung des Versagens in
der Schule auf andere Lernbereiche als auch zu
schwerwiegenden Störungen der
Persönlichkeitsentwicklung, vor allem in bezug
auf das Selbstwerterleben, soziale Beziehungen und
das Arbeits- und Leistungsverhalten (Verlust der
Lernmotivation).
Eine auf
diese Weise ausgeprägte und verfestigte
Legasthenie schränkt die Möglichkeiten
für eine den sonstigen Fähigkeiten des
Schülers angemessene Schulbildung und
berufliche Ausbildung sowie für die
Eingliederung in die Gesellschaft nicht nur
vorübergehend erheblich ein.
2.
Grunderfordernisse zur Abwendung von
Beeinträchtigungen der seelischen
Entwicklung
Um die
Auswirkungen von partiellen Lernschwächen
beider Aneignung der Schriftsprache möglichst
gering zu halten und einer ausgeprägten und
verfestigten Legasthenie entgegenzuwirken, sind
Maßnahmen in Familie, Schule und
außerhalb der Schule erforderlich.
Für
Art und Umfang solcher Maßnahmen sind
ausschlaggebend:
- Erscheinungsformen
und Ausprägungsgrad der
Teilleistungsschwächen sowie ihrer Folgen
beim einzelnen Kind.
- Die
Bedeutung des umschriebenen Lernversagens
für Fremd- und Selbstbewertung unter den
jeweiligen Umständen in Schule und
Familie.
Der
Erfolg der Einflußnahme auf den Verlauf einer
Legasthenie hängt ab
- vom
frühzeitigen Erkennen der umschriebenen
Schwierigkeiten und der zugrundeliegenden
Schwächen,
- von
einer rechtzeitigen Hilfe durch fachgerechte,
individuelle Behandlung,
- von
Art und Umfang spezieller schulischer
Förderung, von der Berücksichtigung
der umschriebenen Schwächen bei der
Organisation und Gestaltung des allgemeinen
Schulunterrichts,
- von
der Zusammenarbeit aller Beteiligten - Kind,
Eltern, Erzieher, Lehrer, Psychologen,
Ärzte - auf der Grundlage eines gemeinsamen
Problemverständnisses.
2.1 Die
Aufgaben der Schule
Da
Leselern- und Rechtschreibschwächen erst im
Unterricht der Schule bemerkbar werden, trägt
diese ein hohes Maß an Verantwortung sowohl
für vorbeugende Maßnahmen als auch
für Früherkennung, Förderung und
begleitende pädagogische Hilfen.
2.1.1
Allgemeine Vorbeugung
Vorbeugende
Maßnahmen der Schule sollen allen
Schülern mit Lese- und
Rechtschreibschwierigkeiten zugutekommen.
Ungeachtet der Ursachen im Einzelfall hat die
Schule den Auftrag, "dafür zu sorgen,
daß möglichst wenige Schüler
gegenüber diesen Grundanforderungen (im Lesen
und Schreiben) versagen". (Beschluß der KMK
vom 20. April 1978).
Allgemeine
Vorbeugung heißt vor allem:
Berücksichtigung unterschiedlicher
Voraussetzungen für die Aneignung von
Schriftsprache. Die Bedeutung und die Auswirkungen
von Teilleistungs schwächen können
dadurch zum Teil wesentlich gemildert werden.
Entsprechende Möglichkeiten und Aufgaben
liegen vor allem bei speziell ausgebildeten
Grundschullehrern und deren Zusammenarbeit mit den
Familien. Es ist notwendig,
- daß
der Unterricht im Lesen und Schreiben den
Kindern Zeit zur individuellen Aneignung
läßt, nach dem Grundsatz
schrittweiser Einführung schwieriger
Probleme verfährt und dabei vor allem die
Mitteilungsfunktion der Schriftsprache
betont;
- daß
Lehrer und Eltern nicht Fehler herausstellen und
zum Vorwurf machen, sondern die Lernfortschritte
des einzelnen Kindes
bestätigen;
- daß
die Schule den Eltern den Leselehrgang und die
Notwendigkeit eines individualisierenden
Unterrichtsvorgehens erläutert, damit sie
ihr Kind ebenfalls bestätigen können,
statt seine Lernergebnisse mit denen anderer
Kinder zu vergleichen
2.1.2
Früherkennung im
Erstleseunterricht
Auch,
wenn der Lese- und Schreibunterricht nach den
Grundsätzen unter 2.1.1 gestaltet wird, werden
sich bei der Beobachtung der Lernprozesse einzelne
Kinder erkennen lassen, bei denen die schulischen
Hilfen nicht zur völligen Überwindung der
Lernschwierigkeiten führen.
Es ist
notwendig, die besonderen Schwierigkeiten dieser
Kinder und ihre Fähigkeiten so rechtzeitig zu
erkennen und zu behandeln, daß
ungünstige Auswirkungen auf ihre
Lernmotivation, ihr Selbstwerterleben und ihre
seelische Entwicklung noch vermieden, zumindest
aber verringert werden können. Auf jeden Fall
muß bereits zu diesem frühen Zeitpunkt
dem Kind eine Erklärung für seine
Schwierigkeiten gegeben werden, die es davor
bewahrt, sich für dumm oder faul zu
halten.
Die
Wiederholung der 1. Klasse als einzige
Maßnahme bedeutet in der Regel keine
ausreichende Hilfe. Vielmehr bedarf es sowohl im
Falle der Klassenwiederholung als auch bei einem
Übertritt in die zweite Klasse einer
speziellen Förderung innerhalb oder
außerhalb der Schule.
2.1.3
Förderdiagnostische Klärung
Es
muß unterschieden werden zwischen lediglich
klassifizierenden diagnostischen Feststellungen
("Etikettierung") und einer
förderungsbezogenen diagnostischen
Klärung. Klassifizierende, abgrenzende
Feststellungen mögen dazu dienen, Zuordnungen
- vor allem unter schul- und sozialrechtlichen
Gesichtspunkten - vorzunehmen . Insoweit
können sie auch für den einzelnen
Schüler begrenzten Nutzen haben. Sie reichen
jedoch keineswegs aus, um die jeweils notwendigen
und richtigen Wege für die Einflußnahme
zu finden, entsprechende Maßnahmen
einzuleiten sowie diese fortlaufend zu
überprüfen und angemessen zu
gestalten.
Eine
förderungsbezogene Klärung muß sich
auf den gesamten Wirkungszusammenhang
körperlicher, seelischer und sozialer
Beziehungen erstrecken und dabei sowohl die
schulischen als auch die familiären
Einflüsse berücksichtigen. Dies kann auf
keinen Fall ausschließlich von der Schule
geleistet werden. Für eine
förderungsbezogene Klärung (siehe 2.2.2)
sind nämlich erforderlich:
- Vorgeschichte
der körperlichen, geistigen und sozialen
Entwicklung,
- Vorgeschichte
der bisherigen Lernverläufe in Kindergarten
und Schule,
- eingehende
Untersuchung der bisher erlangten Lese- und
Rechtschreibfertigkeit ihrer Besonderheiten und
der Aneignungsschwierigkeiten,
- psychologische
Untersuchung der allgemeinen Lern- und
Leistungsmöglichkeiten,
- Erkundung
der emotionalen sowie der sozialen Bedingungen
und Auswirkungen der besonderen
Lernschwierigkeiten,
- Untersuchung
der neuropsychologischen Funktionen im Bereich
der visuellen, auditiven und
kinästhetisch-taktilen Wahrnehmung, der
Motorik und der Integration bzw. der
Koordination in beiden Bereichen,
- neurologische
und gegebenenfalls neurophysiologische
Untersuchung der Funktionen des
Zentralnervensystems.
- Insbesondere
die Schule muß deswegen bereit sein zur
Zusammenarbeit mit außerschulischen
Fachleuten (Medizinern verschiedener
Fachrichtungen und Psychologen) und
Eltern.
2.1.4
Spezielle Förderung
Um
Schülern mit nicht nur vorübergehenden
Schwierigkeiten im Bereich schriftsprachlicher
Leistungen wirksam zu helfen, bedarf es eines
speziellen Förderunterrichts.
Von einer
besonderen Förderung in der Schule können
nur dann Fortschritte erwartet werden, wenn sie bei
dem Lernstand ansetzt, an dem für das Kind
Erfolge möglich sind. Die unterschiedlichen
Formen und Ausprägungsgrade der Legasthenie
erfordern unterschiedliches methodisches Vorgehen.
Deswegen sollte ein besonderer Förderuntericht
nur von Lehrkräften erteilt werden, die eine
spezielle Ausbildung haben und über eine
entsprechende Methodenvielfalt verfügen. Die
unterschiedlichen Ansätze müssen auch bei
der Zusammensetzung und dem Umfang der
Fördergruppen berücksichtigt werden
(Kleingruppen, Einzelunterricht, kleine
Leseklassen, Kompaktkurse u.a.m.).
2.1.5
Pädagogische Hilfen
Berücksichtigung
der besonderen Lernschwierigkeiten des Kindes
bedeutet vor allem Entlastung von unangemessenen
Forderungen, von Mißerfolgserlebnissen und
von negativen Selbst- und Fremdbewertungen. Dazu
muß insbesondere der Stellenwert der
Mängel beim Lesen und Schreiben
zurechtgerückt werden. Die nicht
meßbaren Eigenschaften des Kindes, seine
kreativen und sozialen Fähigkeiten sowie seine
besseren Fertigkeiten müssen beachtet, ihm und
seiner Umgebung verdeutlicht und anerkannt
werden.
Je nach
dem Ausmaß des Versagens sind weitere
pädagogische Maßnahmen zur Stützung
der individuellen Lernfortschritte im
Förderunterricht notwendig. Dazu
zählen:
- Vermeiden
von Bloßstellung durch lautes Vorlesen vor
der Klasse,
- Mitschreiben
des Klassendiktats nur zu einem Teil (z.B. zur
Hälfte) oder Bearbeitung von
Übungsaufgaben anstelle des
Diktats,
- Ersetzen
der Diktatbenotung durch anerkennende
Beschreibung der individuellen Lernfortschritte
im Förderunterricht,
- Erleichterungen
bei den Hausaufgaben in Absprache mit den
Eltern,
- Erleichterungen
bei Textaufgaben in Mathematik und den
Sachfächern (z.B. sollten Texte vom Lehrer
auf Kassette gesprochen werden, damit das Kind
beim Lesen der Aufgaben zugleich mithören
und dadurch Verständnisfehler vermeiden
kann).
2.2 Die
Aufgaben schulunabhängiger
Fachleute
Nicht in
den Aufgabenbereich der Schule fallen
Früherkennung im Vorschulalter, diagnostische
Klärungen, soweit sie über die Anwendung
von Schulleistungstests hinausgehen, sowie
Behandlungen bei erheblichen Schweregraden der
Legasthenie oder bei sekundären Verfestigungen
des Erscheinungsbildes.
2.2.1
Früherkennung im Vorschulalter
Bei einem
Teil der betroffenen Kinder lassen sich
umschriebene Beeinträchtigungen
(Teilleistungsschwächen), die später das
Erlernen des Lesens und Schreibens erschweren, auch
schon im Vorschulalter erkennen und
berücksichtigen. Das ist besonders dann der
Fall, wenn sie sich bereits auf den Erwerb der
Lautsprache und des motorischen Geschicks
ausgewirkt haben. Rechtzeitige diagnostische
Klärung und gegebenenfalls eine spezifische
Einflußnahme hängen von der
Aufmerksamkeit der Allgemein- und Kinderärzte
- insbesondere bei den Vorsorgeuntersuchungen -,
der Fachkräfte in Erziehungsberatungsstellen,
der Krankengymnastinnen, nicht zuletzt der
Erzieherinnen in Kindertageseinrichtungen
(Kindergärten, Horte) ab.
Pädagogische
Förderung und spezifische
Übungsbehandlungen müssen neben der
Sprache und der Motorik in gleicher Weise die
Wahrnehmungsbereiche, deren Verknüpfung und
die sensomotorische Koordination
berücksichtigen.
2.2.2
Diagnostische Klärungen
Mit ihren
begrenzten Möglichkeiten wird die Schule in
der Regel nur einfache, diagnostische Abgrenzungen
vornehmen und Ansätze für die schulische
Lese- und/oder Rechtschreibförderung finden
können.
Bei allen
Schulkindern, die mit Leselern- und
Rechtschreibproblemen auffallen, muß
darüber hinaus unbedingt geklärt werden,
ob bis dahin unerkannt gebliebene Seh- oder
Hörbehinderungen vorliegen. Danach erst sind
die unter 2.1.3 aufgeführten
fachärztlichen und psychologischen
Untersuchungen vorzunehmen. Die vollständige
diagnostische Klärung erfordert die
Zusammenarbeit verschiedener Fachrichtungen
untereinander sowie mit Eltern und
Schule.
2.2.3
Notwendigkeit und Formen außerschulischer
Behandlungsmaßnahmen
Auf der
Grundlage umfassender diagnostischer Ergebnisse
muß für jedes Kind mit ausgeprägter
Legasthenie ein individueller Behandlungs- und
Förderplan erstellt und fortlaufend
überprüft werden.
Ein
solcher Plan muß
einschließen:
- Information
und Beratung der Eltern, der Lehrer und des
Kindes,
- Berücksichtigung
der besonderen Lernschwächen des Kindes in
Familie und Schule,
- besondere
Förderung innerhalb der Schule,
- therapeutische
Maßnahmen außerhalb der
Schule.
Je nach
Ausprägungsgrad und Auswirkungen der
Legasthenie sind dafür unterschiedliche
Organisationsformen notwendig, aus denen sich - wie
die folgende, vereinfachende Übersicht
erkennen läßt - auch unterschiedliche
Aufgabenverteilungen ergeben:
Zustand
des Kindes
|
Maßnahme
|
Geringe
Teilleistungsstörung,
keine Verfestigung,
keine sekundären emotionalen
Störungen.
|
Beratung
der Eltern und Lehrer.
Schulinterne Individualisierung des
Lernvorgangs.
|
Deutliche
Teilleistungsstörungen,
keine Verfestigung,
keine sekundären emotionalen
Störungen.
|
Beratung
der Eltern und Lehrer.
Spezielle, schulinterne Förderung
möglich, nicht immer
ausreichend.
|
Deutliche
Teilleistungsstörungen,
noch keine Verfestigung,
deutliche, sekundäre, ernotionale
Störungen.
|
Beratung
der Eltern und Lehrer.
Schulexterne Behandlung. U.U.
Psychotherapie.
|
Ausgeprägte
Teilleistungsschwächen,
deutliche Verfestigung,
deutliche sekundäre, emotionale
Störungen
|
Beratung
der Eltern und Lehrer.
Schulexterne Behandlung,
u.U. Internatsunterbringung mit
Psychotherapie und/oder entsprechender
Behandlung
|
2.2.4
Ambulante Behandlungsmaßnahmen
Therapeutische
Maßnahmen, wie sie wegen schwerer
Ausprägungsgrade einer Legasthenie,
erfolgloser schulischer Förderung,
insbesondere aber bei deutlichen Auswirkungen auf
die seelische Entwicklung notwendig werden,
müssen das gesamte Bedingungsgefüge
berücksichtigen, in dem dieser
Ausprägungsgrad entstanden ist, und bei den
gegenwärtigen Bedingungsschwerpunkten
ansetzen. Häufig werden die
Beeinträchtigungen des Selbstvertrauens, die
negative Gefühlsbesetzung von Lesen und
Schreiben sowie die daraus folgenden Vermeidungen
bei der therapeutischen Einflußnahme ganz im
Vordergrund stehen. Dies kann bedeuten, daß
zunächst psychotherapeutische Verfahren
einzusetzen sind. In der Regel muß die
Familie in die Behandlung einbezogen
werden.
Im Zuge
der Wiederherstellung der Lernfähigkeit und
-motivation können und müssen dann mit
dem Kind individuelle Aneignungswege für Lesen
und Schreiben entwickelt werden. Sie sollen
möglichst weitgehend den beim Kind
festgestellten umschriebenen Lernschwächen
entsprechen. Dazu verhilft ein vielfältiges
methodisches Vorgehen.
2.2.5
Stationäre
Behandlungsmaßnahmen
Schüler
mit schwerwiegender Ausprägung der Legasthenie
und dementsprechenden Beeinträchtigungen ihrer
seelischen Entwicklung können oft für
einen längeren Zeitraum, manchmal für die
Dauer ihrer Schulpflicht, nicht in einer
Regelschule unterrichtet werden. Als
stationäre Maßnahmen kommen dann, je
nach den Bedingungen des Einzelfalls,
infrage:
- die
zeitlich begrenzte Behandlung in einer Klinik
oder Abteilung für Kinder- und
Jugendpsychiatrie,
- ein
Kuraufenthalt mit spezieller
Förderung,
- die
Aufnahme in ein Internat mit speziellem
schulischem, heilpädagogischem und
therapeutischem Angebot.
2.3
Hilfen nach ß 39 ff. BSHG
Eine
Legasthenie allein stellt nach Auffassung der
Sozialbehörden noch keine wesentliche
körperliche, geistige oder seelische
Behinderung dar. Soweit schulische Maßnahmen
ausreichen, das Kind vor der Ausweitung des
Versagens auf andere Lernbereiche und vor
Selbstwertproblemen zu bewahren, sowie ihm zu einer
ausreichenden Leseleistung und zu einer seiner
Begabung angemessenen Schullaufbahn zu verhelfen,
brauchen außerschulische Hilfen nicht in
Anspruch genommen zu werden.
Ist aber
die Legasthenie nicht rechtzeitig erkannt oder
nicht fachgerecht behandelt worden, und drohen
bereits sekundäre Störungen des
Lernverhaltens und der Leistungsmotivation und/oder
der Persönlichkeitsentwicklung, dann ist der
Schüler unmittelbar von einer seelischen
Behinderung bedroht.
In diesem
Fall bedarf es außerschulischer
Maßnahmen, die nach ß 39 Abs. 2 BSHG zu
gewähren sind, weil allein Maßnahmen der
vorbeugenden Gesundheitshilfe oder der Krankenhilfe
(ßß 36, 37 BSHG) nicht ausreichen, den
Eintritt einer seelischen Behinderung abzuwenden.
Die außerschulischen Maßnahmen
können ambulante oder stationäre
Maßnahmen sein.
Hat die
Legasthenie schon zu einer seelischen Störung
geführt, so kann diese eine nicht nur
vorübergehende Beeinträchtigung der
Fähigkeiten zur Eingliederung in die
Gesellschaft (Bildungs-, Beschäftigungs- und
Ausbildungsbereich) in erheblichem Umfang zur Folge
haben. Auch in diesem Fall bedarf es
außerschulischer (ambulanter oder
stationärer) Maßnahmen, die nach
ßß 39 ff. BSHG zu gewähren
sind.
3.
Grundsätzliche Bemerkungen
Alle
Maßnahmen sollen dazu dienen, jungen Menschen
mit einer besonderen Lernschwäche
Bildungsmöglichkeiten zu eröffnen, die
ihrer Begabung entsprechen und sie vor
Beeinträchtigungen ihrer seelischen
Entwicklung zu bewahren.
Information
und Beratung aller Beteiligten,
einschließlich des Kindes selbst, sollen
über die Entstehungsbedingungen und die Art
der Legasthenie des Kindes aufklären und
Verständnis für die damit verbundenen
Wechselwirkungen innerhalb der Familie und der
Schule herbeiführen.
Minderheitsvotum:
Herr
Professor Dr. Weinschenk U
bittet darum, seine Definition der Legasthenie als
Minderheitsvotum der Definition des
Wissenschaftlichen Beirats, der er im übrigen
zustimmt, an dieser Stelle mit
aufzunehmen:
"Die
kongenitale Legasthenie ist eine erbliche,
verschieden stark ausgeprägte
Anlageschwäche für das Erlernen des
Lesens und Rechtschreibens von Texten bei für
das Erlernen des Lesens und Diktatschreibens sonst
ausreichender Intelligenz und einem bezüglich
Lesen und Schreiben normalen neurologischen
Befund."
Begründung:
1. Das
Erlernen des Schreibens:
Legastheniker
können fehlerlos abschreiben, wenn sie
durchweg hingucken. (Ein Legastheniker zum
Beispiel: "Ich kann alles abschreiben, aber nicht
lesen.")
2. Es
gibt im Verlaufe des Lebens durch umschriebene
Hirnschädigungen verursachte Lese- und
Schreibstörungen, nämlich die Alexie und
Agraphie, die in der Definition aus der Legasthenie
ausgeschlossen werden müssen, durch die
Erwähnung des "bezüglich Lesen und
Schreiben normalen neurologischen
Befundes".
Mitglieder
des Wissenschaftlichen Beirats 1987:
Prof. Dr.
Michael Atzesberger U
, Koblenz
Dr. med.
Inge Flehmig, Hamburg
Dr. med.
Bernd van Husen, Bochum
Prof. Dr.
Jacob Muth, Bochum
Prof. Dr.
ined. Friedrich Specht, Göttingen
Prof. Dr.
Peter Trenk-Hinterberger, Marburg
Prof. Dr.
phil. Dr. med. Curt Weinschenk U
, Marburg
Dr. phil.
Lisa Dummer-Smoch, Bordesholm
Empfehlungen
des wissenschaftlichen Beirates des Bundesverbandes
Legasthenie e.V. zur Früherkennung und
Behandlung der Legasthenie (Dyslexie,
Lese-Rechtschreibschwäche)
(in der
Fassung vom 14.1.1994)
Definition
Die
Legasthenie (Lese-Rechtschreibschwäche)
bezeichnet eine umschriebene Störung im
Erlernen der Schriftsprache, die nicht durch eine
allgemeine Beeinträchtigung der geistigen
Entwicklungs-, Milieu- oder Unterrichtsbedingungen
erklärt werden kann. Vielmehr ist die
Legasthenie das Ergebnis von
Teileistungsschwächen der Wahrnehmung, Motorik
und/oder der sensorischen Integration, bei denen es
sich um anlagebedingte und/oder durch
äußere schädigende Einwirkungen
entstandene Entwicklungsstörungen von
Teilfunktionen des zentralen Nervensystems
handelt.
Diese
Definition entspricht der Definition der Dyslexie
durch die World Health Organisation (1986) sowie
dem Begriff Dyslexie in der internationalen
Klassifikation der Diagnosen (ICD).
Das
Erlernen der Schriftsprache ist integraler Teil des
Erlernens sprachlicher Kompetenz, die sich aus dem
Zusammenwirken vielfältiger Wahrnehmungs- und
Ausdrucksfunktionen ergibt. Störungen in
diesem komplexen System können eine
Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie,
Dyslexie) hervorrufen.
Die
gegenwärtige Situation von Schülern, die
an einer Legasthenie leiden
Nicht
überall in Deutschland ist die Legasthenie als
Ergebnis von Teilleistungsschwächen und somit
als eine vom zentralen Nervensystem ausgehende,
einer speziellen Förderung bedürfende
Behinderung (partielle Lernbehinderung) anerkannt.
Unter Mißachtung des internationalen
Forschungsstandes wird von pädogogischer Seite
vielfach immer noch die Auffassung vertreten, es
handele sich bei Lese-Rechtschreibschwächen
lediglich um ªvorübergehende
Schwierigkeiten´, d.h. um Verzögerungen
eines völlig normalen Verlaufs des
Schriftspracherwerbs. Daher sei es möglich,
sie durch vermehrtes Üben im Schulunterricht
auszugleichen. Die Ständige Konferenz der
Kultusminister (alte Bundesländer) hat mit
ihren Empfehlungen vom 20.4.1978 diese Auffassung
vertreten. In der damaligen DDR hingegen war die
Legasthenie, dort - bezogen auf einige LRS-Klassen
- als LRS bezeichnet, als Folge von
Teileistungsschwächen anerkannt (KOSSOW,
1972).
Die
Notwendigkeit, die Legastheniker von anderen
Kindern mit Lese-Rechtschreibschwächen zu
unterscheiden, ergibt sich vor allem aus der
Tatsache, daß sie gleichzeitig als und als
ªschlechte´ Schüler in Erscheinung
treten. Die Diskrepanzen zwischen ihrer
unzureichenden Lese-Rechtschreibfertigkeit
einerseits und ihren deutlich besseren Begabungen
andererseits führen zu Fehleinschätzungen
hinsichtlich ihrer geistigen
Leistungsfähigkeit. Es kommt in Elternhaus und
Schule zu Schuldzuweisungen und entsprechenden
seelischen Belastungen. Damit steht nicht nur der
Erwerb der Schriftsprache, sondern eine
begabungsgerechte Schullaufbahn und damit die
Entwicklung zu körperlicher, seelischer und
gesellschaftlicher Tüchtigkeit in
Frage.
Etwa 15 %
aller Schüler des 2. und 3. Grundschuljahres
haben Schwierigeiten beim Erlernen der
Schriftsprache. Sie alle muß die Schule
berücksichtigen. Etwa die Hälfte dieser
Kinder ist im Sinne der Definition als
legasthenisch einzustufen. Wiederum die Hälfte
dieser Gruppe leidet (unter Anlegen kritischer
diagnostischer Maßstäbe) an einer
schweren Legasthenie.
In den
alten Bundesländern blieben und bleiben (mit
regionalen Unterschieden) Kinder, die an einer
Legasthenie leiden, häufig unerkannt, bis sie
das 3. und 4. Schulbesuchsjahr absolviert haben,
die schulische Laufbahn zu scheitern droht oder
gescheitert ist, durch mehrfaches Wiederholen bzw.
die Einweisung in die Sonderschule. Zu diesem
Zeitpunkt machen zunehmende Verhaltensprobleme
und/oder emotionale bzw. psychosomatische
Auffälligkeiten außerschulische Hilfen
erforderlich. Die aus diesem Anlaß
durchgeführte medizinisch-psychologische
Diagnostik identifiziert nachträglich die bis
dahin ignorierte partielle Lernbehinderung als
Ursache für den schulischen Mißerfolg
und die seelische Fehlentwicklung.
Die
notwendige, aber versäumte frühzeitige
Erkennung und Förderung hat nicht
stattgefunden. Besonders problematisch ist,
daß das Versäumte kaum aufgeholt werden
kann. Vor allem die seelischen Belastungen
können die Persönlichkeitsentwicklung bis
weit in das Erwachsenenalter hinein
prägen.
Die
Situation kennzeichnet einen anhaltenden und
offenkundigen Mißstand, der Kinder in
Deutschland im internationalen Vergleich
benachteiligt, erhebliche soziale Bedeutung hat und
durch politische Fehlentscheidungen festgeschrieben
wurde. Eine Neuorientierung im Bereich der
Schulgesetzgebung ist dringend geboten, zumal auf
Grund des derzeitigen Wissensstandes eine
Früherkennung von Kindern, die mit einem
Risiko für das spätere Auftreten einer
Lese-Rechtschreibschwäche belastet sind,
möglich ist und eine spezifische
Förderung bereits vor Eintritt in die Schule
oder spätestens mit Schulbeginn erfolgen
könnte.
Umso
wichtiger sind unter dieser Voraussetzung die
Klärung der Situation, die Übernahme
gesicherten Wissens in den bildungspolitischen Raum
und deren Umsetzung in angemessene
Förderrichtlinien bzw.
Maßnahmen.
Frühe
Anzeichen für das Risiko einer späteren
Legasthenie
Eine
wachsende Zahl längsschnittlich angelegter
Verlaufsuntersuchungen vom Säuglings- und
Kleinkindalter bis ins mittlere Schulalter und
teils bis ins Erwachsenenalter hat gezeigt,
daß zwischen identifizierbaren
Auffälligkeiten in der frühen Entwicklung
und dem späteren Auftreten einer Legasthenie
Zusammenhänge bestehen (KLACKENBERG 1980,
SILVA et.a1. 1987, MANN und DITTUNO, 1989, SHAPIRO
et.al. 1990):
Störungen
der frühen Sprachentwicklung waren bereits im
Alter von 3 Jahren unterscheidbar als
Störungen des Wortverständnisses, des
sprachlichen Ausdrucks und als allgemeine
Verzögerung der Sprachentwicklung. Alle drei
Formen korrelierten signifikant mit einer
Störung der Lesefähigkeit im Alter von 7
und 9 Jahren. Frühe Störungen des
Wortverständnisses und allgemeine
Entwicklungsstörungen waren außerdem im
Schulalter mit einer Häufung von
Verhaltensstörungen belastet.
Frühe
Auffälligkeiten der sensomotorischen
Entwicklung korrelierten dann mit einer
späteren Legasthenie, wenn der frühe
Entwicklungsprozeß, d . h. die Reihenfolge
und Integration motorischer Entwicklungsschritte,
für die Korrelation herangezogen wurden
(SHAPIRO et.al. 1990). Die genauere phonologische
Analyse von Auffälligkeiten der
Sprachentwicklung im Vorschulalter identifizierte
Probleme im Erkennen von Wortstrukturen (z.B.
Silbenzählen) und des
Wortfolgedächtnisses, die mit einer
Entwicklungsverzögerung der Lesefähigkeit
in direktem Zusammenhang standen (MANN und DITTUNO
1989).
Es steht
somit außer Frage, daß die Legasthenie
nicht bei Schuleintritt oder im 2. Schulbesuchsjahr
ªaus heiterem Himmel´ in Erscheinung
tritt. Sie hat Vorläufer in der frühen
Entwicklung von Sensomotorik und Sprache, die als
Risiken vor Erreichen des Schulalters
identifizierbar sind, aber meist nicht als
bedeutsam erkannt werden.
Nicht bei
allen in ihrer frühen Entwicklung in der
dargestellten Weise auffälligen Kindern
manifestiert sich später eine
Lese-Rechtschreibschwäche. Alle
auffälligen Kinder profitieren jedoch von
Hilfen mehr, wenn diese früh einsetzen. Sofern
jedoch Früherkennung und -förderung im
Vorschulalter unterblieben sind, sollten sie
spätestens im 1. Schulbesuchsjahr stattfinden,
um die ªletzte Möglichkeit´ zur
Vermeidung von Sekundärschäden zu
nutzen.
Formen
der Früh- bzw. Späterkennung
Es werden
3 Stufen der Erkennung der Legasthenie
unterschieden (DUMMER 1987):
- Erfassung
beeinträchtigter Leselernvoraussetzungen im
letzten Jahr vor Schuleintritt (vorschulische
Früherfassung)
- Erfassung
beginnenden Versagens im Leselernprozeß
durch Diagnostik im ersten Schulbesuchsjahr
(schulische Früherfassung).
- Spätdiagnose
der Legasthenie nach bereits eingetretenem
Versagen und der Entwicklung sekundärer
seelischer Schäden.
zu
1.
Früherfassung
soll mit zuverlässigen Verfahren Merkmale
beschreiben, die hohe Spezifität für die
später zu erwartende Schwäche besitzen
(Prädiktor-Variablen).
Aus den
zitierten prospektiv angelegten Verlaufsstudien
lassen sich Variablen der Sensomotorik und der
Sprache beschreiben, die bereits vor Ablauf des 4.
Lebensjahres zuverlässig erfaßt werden
können. Die Vorhersagekraft reicht aus, um ein
signifikantes Risiko festzustellen. Konkret
ausgedrückt bedeutet dies, daß ein
geistig normal entwickeltes 4jähriges Kind,
dessen sensomotorische Entwicklung bestimmte
Auffälligkeiten aufwies und/oder dessen
Sprachentwicklung verzögert verlief, als
Risikokind für eine
LeseRechtschreibschwäche anzusehen
ist.
Ein
solches Kind hat ohnehin Anspruch auf angemessene
Förderung. Die mögliche falsch-positive
Einordnung als Risikokind für eine Legasthenie
ist unerheblich, da eine entsprechende
Frühförderung dem Kind in keiner Weise
schaden kann. Über Erfahrungen zur
präventiven Wirkung einer
Frühintervention bei Kindern, auf denen das
beschriebene Risiko lastet, wurde von BREUER und
WEUFFEN (1986) berichtet. Präventivwirkungen
durch die anschließende
Frühförderung wurden erzielt.
Vergleichbare Früherkennungsansätze sind
z.Z. Gegenstand der Forschung (SKOWRONEK et.a1.,
BECK 1986).
Besondere
Bedeutung kommt in dieser Hinsicht dem letzten Jahr
vor Schuleintritt zu. Zuverlässige
diagnostische Verfahren stehen zur Verfügung:
Neben der Differenzierungsprobe von BREUER und
WEUFFEN sind der Heidelberger
Sprachentwicklungstest, der Lautbildungs- und
Lautunterscheidungstest für das Vorschulalter
und der Frostig-Entwicklungstest und andere zu
nennen.
Notwendige
ärztliche Untersuchungen erfolgen mit
entwicklungsneurologischen, kinderpsychiatrischen,
pädaudiologischen und augenärztlichen
Schwerpunkten.
zu
2.
Spätestens
in der zweiten Hälfte des 1.
Schulbesuchsjahres sollten Kinder identifiziert
werden, die im Leselernprozeß stagnieren
(ªspäte Früherfassung´).
Für diesen diagnostischen Schritt, in dem auch
die Voraussetzungen für den
Leselernprozeß abgeklärt werden
müssen, stehen neben der Intelligenzdiagnostik
eine Reihe ausreichend erprobter Verfahren zur
Verfügung.
Auf
diesem Wege sind sowohl entwicklungsbedingte
Anfangsprobleme als auch schwere Formen der
Legasthenie zu einem Zeitpunkt zu erfassen, zu dem
eine intensive und spezifische Förderung
sekundärsymptomatische Entwicklungen noch
verhindern kann. Die Prävention besteht
für Kinder mit bloßen
ªAnfangsschwierigkeiten´ darin, ihnen
durch eine intensive Förderung im
Leselernprozeß den Anschluß an den
Klassenstand zu ermöglichen.
Bei
ªechten Legasthenikern´ ist ein wichtiger
Gesichtspunkt der schulischen Prävention,
daß sie erkannt werden, bevor sie beginnen,
ihr Versagen zu überspielen. Dadurch
nämlich würden ihre partiellen
Schwächen lange unerkannt bleiben und wichtige
Zeit für die spezifische Förderung
verlorengehen.
zu
3.
Um kein
Kind mit einem Lernversagen beim Erwerb der
Schriftsprache zu übersehen, sollten alle
Kinder mit Lese- und/oder Rechtschreibproblemen
auch im Verlauf der zweiten Klasse
(Späterkennung) mit entsprechenden
diagnostischen Verfahren überprüft
werden. Dafür stehen die Diagnostische
Bilderliste für das Ende der ersten bzw. den
Beginn der zweiten Klasse (DBL-1) sowie der
Zürcher Lesetest und gegen Ende der zweiten
Klasse der Diagnostische Rechtschreibtest (DRI 2)
zur Verfügung.
Wird eine
Legasthenie erst nach dem 4. Schulbesuchsjahr
erkannt, sind erhebliche Beeinträchtigungen
der Schullaufbahn, der angemessenen beruflichen
Ausbildung und Eingliederung und - nicht zuletzt -
der Persönlichkeitsentwicklung fast
ausnahmslos die Folge. Von den Betroffenen mit
überdurchschnittlicher Gesamtbegabung
erreichen nur wenige das Abitur.
Die
Ergebnisse von Verlaufs- und
Katamneseuntersuchungen belegen eine
ungünstige Prognose, was die Legasthenie
betrifft. Die häufig vorhandenen
Begleitstörungen wie dissoziales Verhalten und
emotionale Störungen zeigen ebenfalls eine
hohe Persistenz (STREHLOW et.al. 1992, ESSER und
SCHMIDT). Ab der 6. Jahrgangsstufe werden Kinder
mit einer Legasthenie im öffentlichen
Schulsystem weitgehend ihrem Schicksal
überlassen, d.h. einem Konkurrenzkampf, den
sie trotz normaler bis überdurchschnittlicher
Gesamtbegabung nicht bestehen können. Diese
Kinder brauchen schulische und
außerschulische Hilfen, Schutz vor
unverschuldeten Versagenserlebnissen, spezifische
Förderung durch Übungsbehandlungen und
Psychotherapie.
Empfehlungen
Aus dem
Gesagten leitet der Wissenschaftliche Beirat die
folgenden Empfehlungen und Forderungen
ab:
- Voraussetzung
für dringend notwendige Verbesserungen der
unbefriedigenden Situation von Kindern, die an
Legasthenie leiden, ist die Verständigung
über die Natur der Störung und
über das Ziel der notwendigen
Maßnahmen: legasthenischen Kindern wie
allen anderen eine begabungsgerechte
Schullaufbahn zu ermöglichen! Der
Wissenschaftliche Beirat des Bundesverbandes
Legasthenie e.V. fordert die Ständige
Konferenz der Kultusminister der Bundesrepublik
Deutschland auf, die 1978 erlassenen
Empfehlungen dem aktuellen Wissensstand
anzupassen.
- Realisierbare
Nahziele sind die schulische Früherkennung
und die entsprechende Förderung. Die
erforderlichen Tests können bei allen
Erstkläßlern von Lehrern
durchgeführt werden.
- Die
Förderung soll durch speziell
weitergebildete Lehrer in Förderkursen
erfolgen. Die Weiterbildung muß u.a.
Verständnis für
Teilleistungsschwächen und kompensatorische
Fördermethoden vermitteln.
- Kinder,
die erst zu Beginn der 2. Klasse oder
später wegen zunehmender Schwierigkeiten
beim Lesenlernen auffallen, benötigen eine
umfangreiche Diagnostik, die durch dafür
speziell ausgebildete Lehrer, den
Schulpsychologischen Dienst oder durch
außerschulische Fachleute (Kinder- und
Jugendpsychiater, Diplom-Psychologen)
durchgeführt werden kann.
- Die
notwendige Förderung erfolgt innerschulisch
und als spezifische Übungsbehandlung bzw.
schulbegleitend durch entsprechende
Fachkräfte/Therapeuten. Empfohlen wird das
Vorgehen nach dem Muster der für das
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern erlassenen
Richtlinien. Alternativ zu bestehenden
LRS-Klassen, die erhalten bleiben sollten, haben
sich in Schleswig-Holstein Intensiv-Lesekurse
bewährt, in die extrem leseschwache Kinder
für etwa drei Monate aufgenommen werden, um
danach in ihre Klassen zurückzukehren.
Anschließend ist eine weitere
Förderung notwendig, die aber schulintern
erfolgen kann.
- Kinder
mit schweren Formen der Legasthenie, die trotz
einer spezifischen Übungsbehandlung eine
Angleichung ihrer Lese- und Rechtschreibleistung
an die Leistungen ihrer Altersgruppe nicht
erreichen, bedürfen des
ªNotenschutzes´ als
Nachteilsausgleich. Das bedeutet die
Freistellung von der Benotung der
Rechtschreibleistung und von der Mitbewertung
der Rechtschreibung in allen schriftlichen
Arbeiten. Dies muß gegebenenfalls bis zum
Abitur möglich sein. Darüber hinaus
bedürfen sie der angemessenen schulischen
Förderung in den Bereichen, in denen sie
auf Grund ihrer Begabungen leistungsfähig
sind.
- Ein
realisierbares Fernziel ist die
Früherfassung von Kindern im Vorschulalter,
die ein Risiko für das spätere
Auftreten einer Legasthenie tragen. Der
derzeitige Stand des Wissens berechtigt zu der
Empfehlung, im Kindergarten und
anläßlich der ärztlichen
Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern ab dem 4.
Lebensjahr besonderes Augenmerk auf
Sprachentwicklungsstörungen, Sehfehler,
Hörbehinderungen und
Verhaltensauffälligkeiten zu richten und
bei Verdacht auf das Vorliegen von
Verzögerungen und Störungen eingehende
fachliche Untersuchungen zu veranlassen und
gegebenenfalls Fördermaßnahmen
einzuleiten.
Prof. Dr.
Joest Martinius, München
Dr. Lisa
Dummer-Smoch, Bordesholm
für
den Wissenschaftlichen Beirat des Bundesverbandes
Legasthenie
Außerdem
haben mitgearbeitet:
Prof. Dr.
Dr. hc. Helmut Breuer, Greifswald
Prof. Dr.
Wolfgang Eichler, Oldenburg
Dr. med.
Inge Flehmig, Hamburg
Prof. Dr.
W.D. Schäfer, Würzburg
Dr. med.
Rüdiger Schönfeld, Oldenburg
Prof. Dr.
med. Friedrich Specht, Göttingen
1)
Entsprechend ist Legasthenie (Dyslexie,
umschriebene Lese-Rechtschreibschwäche) unter
Ziffer 315.0 in der Internationalen Klassifikation
der Krankheiten von 1979 (ICD 9) und im Diagnostic
and Statistical Manual of Mental Disorders von 1980
(DSM 111) definiert.
Quelle:
http://www.legasthenie.net/leg-definition.html
(00-10-04)
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