Das Protokoll
Das Protokoll hat die Aufgabe, die "Wirklichkeit" zu
dokumentieren. Das Protokoll produziert also strenggenommen selbst
nie Inhalte sondern reproduziert, bildet ab, spiegelt wieder,
dokumentiert. Methodisch muß das Protokoll "getreu"
arbeiten, d. h., es versucht Äußerungen von Personen oder
Handlungen möglichst genau und ohne Weglassung, Zusätze,
Umstellungen, subjektive Interpretationen und Bewertungen
darzustellen. Ein Beispiel dafür ist etwa das
Diskussionsprotokoll, das versucht die verbalen Äußerungen
einer Gruppe von Diskutanten möglichst vollständig und
unverfälscht festzuhalten.
Das Protokoll muß daher entsprechend seiner Funktion als
Dokument möglichst vollständig und korrekt alle formalen
Bedingungen bzw. näheren Umstände seiner Erstellung
bezeichnen, also etwa den Ort, die Zeit und den Namen des
Protokollanten.
Die Qualität eines Protokolls hängt von der
Vollständigkeit der zu protokollierenden Kriterien (z. B. nur
das gesprochene Wort, nicht aber die Gesten der
Diskussionsteilnehmer) ab, die genau angegeben werden müssen und
die Struktur des Protokolls bilden.
Hier einige Hinweise zur Abfassung von Protokollen:
- Das Protokoll soll dazu dienen, das in einer Gruppe
Erarbeitete für die weitere Bearbeitung
festzuhalten, und zwar so, daß auch der in der
betreffenden Sitzung nicht Anwesende das Wesentliche über den
besprochenen Gegenstand erfassen kann.
- Es ist folglich zu überprüfen, ob es günstiger
ist, ein Verlaufsprotokoll, welches den chronologischen Ablauf der
Sitzung wiedergibt, anzufertigen oder aber ein Diskussions-
oder Ergebnisprotokoll, welches das Wesentliche einer Sitzung
systematisch festzuhalten versucht. Gegenstand des Protokolls ist
also der sachlogische Zusammenhang der diskutierten Inhalte.
- Neben den wesentlichen Diskussionsinhalten gilt es vor allem
die Arbeitsergebnisse der Sitzung herauszustellen und als
solche kenntlich zu machen, denn sie bezeichnen dem nicht
Anwesenden den momentanen Stand der Gruppe bzw. der
Diskussion.
- Das Protokoll sollte jede eigene
Stellungnahme und
Interpretation vermeiden. Organisatorische Mitteilungen
sollten, sofern sie von allgemeinem Belang sind, nur am Rande
Erörterung finden und als solche kenntlich gemacht
werden.
- Das Protokoll sollte einen angemessenen Umfang haben,
es muß nicht möglichst detailliert Auskunft geben,
sondern lediglich einen Überblick vermitteln.
- Die sachlogische Gliederung sollte durch sinnvolle
Absätze erkennbar sein, Überschriften sind nicht
erforderlich. Die Hervorhebung wichtiger Aussagen (z.B. durch
Unterstreichung) ist dagegen u.U. empfehlenswert.
- Im Vorspann sollen die vollständigen Angaben zum Datum
der protokollierten Sitzung, zum Diskussionsthema, zur Anwesenheit
der Teilnehmer und zum Vor- und Zunamen des Protokollanten
enthalten sein.
Diskussions- oder
Ergebnisprotokoll
Die im Studium am häufigsten auftretende Form ist das
Diskussions- oder Ergebnisprotokoll, das vorzugsweise
in Seminarsitzungen angefertigt wird. Hier sind zunächst die
näheren Umstände zu dokumentieren, also
- Titel des Seminars,
- Name des Veranstalters,
- Datum der Sitzung,
- ggf. Thema der Sitzung,
- ggf. die Namen der Referenten und auch das
- Thema des Referats, schließlich der
- Name des Protokollanten.
Für ein Diskussions- oder Ergebnisprotokoll könnte sich
demnach vielleicht folgende Struktur ergeben:
- Hauptgegenstand der Sitzung,
- in der Diskussion vertretene unterschiedliche
Auffassungen,
- u. U. dazu gegensätzliche Meinungen,
- deren Begründungen,
- die aufgetretenen Fragen bei den Teilnehmern,
- deren Beantwortung, - die Bilanz der erreichten
Übereinstimmung,
- die Bilanz der offengebliebenen Fragen oder
Uneinigkeiten.
©opyright Werner Stangl, Linz 1997.
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