Husserl, Edmund (1859-1938)

dt. Philos. Studierte Mathematik in Leipzig, Berlin und Wien. Philos. Studien bei Brentano in Wien 1883-86. 1887 Habilitation bei C. Stumpf in Halle. 1887-1901 Privatdozent in Halle, 1901 a. o. Prof. und 1906 o. Prof. für Philos. in Göttingen, 1916-28 in Freiburg i. B. Zu den Assistenten Husserls gehörten Edith Stein (1916-18), Heidegger (1917-23), Landgrebe (1923-30) und Fink (1928-36).

H. sucht die Grundlage jeder alltäglichen, wissenschaftlichen und philos. Erkenntnis im konsequenten Abstrahieren von jeder vorgefaßten Meinung. Die einzigen Voraussetzungen, die für H. gültig bleiben, sind: daß Erkenntnis sich in Bewußtseinsakten vollzieht und daß es möglich ist, eine reine (d. h. theoriefreie) Beschreibung des sich in solchen Erkenntnisakten Zeigenden zu geben. H. nimmt anfangs keine Stellung dazu, ob das erkennende Bewußtsein an ein Ich, an einen Körper oder eine physische Umwelt geknüpft ist; er spricht sich auch nicht über die Gesetze aus, die für die Erkenntnis und für das Erkannte gelten. Statt dessen konzentriert er sich auf eine genaue Beschreibung der Erfahrung und des Erfahrenen, das sich in den theoretisch gereinigten Erkenntnisakten zeigt. Das, was sich direkt in solchen Erkenntnisakten zeigt, nennt H. die Phänomene und deren Beschreibung Phänomenologie.

H. zentrales Beispiel ist das Wahrnehmungs- (oder Perzeptions-)Phänomen, die Erfahrung eines Dings in einem Wahrnehmungsakt. Aber H. beschreibt auch andere Akttypen, z. B. Erinnerungs- und Erwartungsakte, Vorstellungsakte und Akte der Phantasie. Hinzu kommen Akte, in denen das Bewußtsein auf einen Wert, einen Zweck oder nicht wahrnehmbare (ideelle) Gegenstände wie Zahlen, geometrische Figuren oder Mengen und Ganzheiten gerichtet ist. Durch diese Beschreibungen kommt H. zu dem Schluß, daß es einen allen Bewußtseinsakten gemeinsamen Grundzug gibt, nämlich die sog. Intentionalität

(Gerichtetheit). Mit ihrer Hilfe kann in jedem Fall zwischen dem Bewußtseinsakt und dem, worauf der Akt gerichtet ist, unterschieden werden. H. gelangt zu diesem Ergebnis durch die sog. Wesensschau, die es ermöglicht, über die faktisch vorliegenden Akte hinauszugelangen und diese mit Hilfe der Phantasie zu variieren bis zu dem Punkt, wo keine weitere Variation mehr möglich ist. Wenn dieser Punkt, als Resultat der phantasierenden Variation, erreicht ist, liegt nach H. eine Einsicht in eine Wesensnotwendigkeit vor. So ist es zwar möglich, sich Bewußtseinsakte mit verschiedenem Inhalt und von verschiedener Art vorzustellen, aber es ist nicht möglich, sich einen Bewußtseinsakt ohne jeden Bezug auf einen Gegenstand (z. B. ein Ding, einen Wert, einen Sachverhalt, eine abstrakte Größe) vorzustellen. Ob der Gegenstand tatsächlich existiert oder nicht, ist hier gleichgültig; ebenso ist es gleichgültig, ob sich das Bewußtsein in seiner Beschreibung des Erlebten irrt oder nicht. Das Entscheidende ist in allen Fällen die Intentionalität des Bewußtseins (seine Gerichtetheit).

H. ist nun auch imstande - neben dem generellen Wesenszug jedes Bewußtseins -, die speziellen Wesenszüge bestimmter Akttypen zu bestimmen. So versucht H. z. B., eine Reihe von Wesensunterschieden zwischen Wahrnehmungs- und Erinnerungsakten zu bestimmen, und er gibt eine Erklärung des Zusammenhangs zwischen bestimmten Akttypen und bestimmten Gegenstandstypen. Ein gegenständliches Ding muß z. B. auf andere Weise erfahren werden als eine Zahl oder eine geometrische Figur. Aufgabe der Phänomenologie ist es, den Blick für die verschiedenen Gegebenheitsweisen zu schärfen sowie das direkt Gegebene (die Phänomene) zu beschreiben.

Bei dieser Beschreibung zeigt es sich, daß einige Akttypen andere voraussetzen. So kann ich den Sachverhalt ÐDie Katze ist schwarzð nur dann erfahren, wenn ich die Katze als Wahrnehmungsding erfahre; die Erfahrung von Sachverhalten setzt demnach die Wahrnehmungserfahrung voraus. H. drückt dies so aus, daß die fundamentaleren Erfahrungsarten (Akttypen) für andere Erfahrungsarten konstituierend sind. Die Lehre von der Konstitution finden wir bereits in H. Frühschriften (um das Jahr 1900). Später benutzt er sie als Grundlage für seine sog. transzendentale Phänomenologie. Begnügte er sich um 1900 noch mit Beschreibungen der Phänomene (der intentionalen Akte), sieht er es von etwa 1913 an als seine Aufgabe an zu zeigen, daß alle Phänomene von dem sog. transzendentalen Ich konstituiert sind. ÐTranszendentalð heißt etwas, Ðdas der Erfahrung vorausgeht und ihren Charakter bedingtð. Bestimmte Erfahrungsarten verweisen auf fundamentalere Erfahrungsarten und diese auf das Ich, das als Erfahrungsgrundlage allen Akten vorausgeht. Das Ich in dieser Bedeutung ist von dem empirischen Ich verschieden, welches an Raum und Zeit und eine bestimmte Person gebunden ist. Das transzendentale Ich ist die Bedingung der Möglichkeit von Erfahrung überhaupt, auch der Erfahrung des empirischen Ich. Das methodisch gesteuerte, stufenweise Zurückführen aller Meinungen und alles Wissens auf Erfahrungen, die mit dem transzendentalen Ich verbunden sind, nennt H. die phänomenologische Reduktion.

In seinen letzten Jahren entwickelte H. seine Konstitutionslehre zu einer Theorie, für die das transzendentale Ich mit der sog. Lebenswelt, d. h. einer je wahrnehmbaren, konkreten, geschichtlichen Welt, verbunden ist. Die Erfahrung meiner selbst in dieser Welt ist nach H. Voraussetzung aller anderen Erfahrungen, auch der wissenschaftlich Ðabstrahierendenð.

Ausg.:

Husserliana, 28 Bde., 1950ff. - Lit.:

J. M. Brockman: Phänomenologie und Egologie, 1963. E. Fink: Die phänomenologische Philos. E. H. in der gegenwärtigen Kritik. In: Studien zur Phänomenologie, 1966. K. Held: Lebendige Gegenwart, 1966. Ders.: H. In: O. Höffe (Hg.): Klassiker der Philos. II, 1981. P. Janssen: E. H. Einführung in seine Phänomenologie, 1976. L. Kolakowski: Die Suche nach der verlorenen Gewißheit. Denkwege mit E. H., 1977. L. Landgrebe: Der Weg der Phänomenologie, 1963. W. Marx: Die Phänomenologie E. H., 1987. H. Noack (Hg.): H., 1973. H. R. Sepp (Hg.): E. H. und die phänomenologische Bewegung, 1988. E. Ströker (Hg.): Lebenswelt und Wissenschaft in der Philos. E. H. 1979.

Philosophielexikon/Rowohlt-Systhema

Wesensschau, Grundbegriff der Husserlschen Phänomenologie. Nach Husserl ist es bei jedem individuellen Gegenstand möglich, seine zufälligen und seine wesentlichen Eigenschaften voneinander zu unterscheiden. Die wesentlichen Eigenschaften gelten mit Notwendigkeit für alle Gegenstände der entsprechenden Klasse. Das Wesen (eidos) des individuellen Gegenstands ist nach Husserl ein eigener idealer Gegenstand, den man in der W. erfahren kann (auch eidetische Deskription, eidetische Reduktion, eidetischeVariation oder Ideation genannt). Dazu muß der Gegenstand in der Phantasie vorgestellt und verändert werden. So vermag man zu sehen, welche Eigenschaften ihm notwendig zukommen und welche sich wegdenken lassen, ohne daß der Gegenstand dabei sein Wesen, d. h. seine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Klasse, verliert. Auf diese Weise läßt sich eine direkte Erfahrung des Wesens gewinnen.

Philosophielexikon/Rowohlt-Systhema


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