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Abfassung von Inhaltsangaben, besonders Kurzreferaten (Abstracts)

Kurzreferate lassen sich kategorisieren

  1. gemäß dem Verfasser des Kurzreferats:
    1. Autorenreferat: vom Autor des Dokuments selbst angefertigt. Wird meist dem Originaldokument beigefügt
    2. Fremdreferat: von einer anderen Person als dem Autor des Originaldokuments verfasst
  2. nach dem inhaltlichen Bezug:
    1. informatives Referat: informiert über behandeltes Gebiet, Zielsetzungen, Hypothesen, Methoden, Ergebnisse und Schlussfolgerungen im Originaldokument. Nennt Fakten und Daten
    2. indikatives Referat: gibt nur an, wovon ein Dokument handeltinformativ-indikatives Referat: Mischform: informiert über einige Inhalte und erwähnt andere Sachverhalte nur.

Eine Inhaltsangabe ist jede verkürzte Darstellung des Inhalts eines Dokuments. Man unterscheidet verschiedene Formen von Inhaltsangaben:

  1. Inhaltsverzeichnis: Bestandteil des Dokuments, der die Gliederungspunkte ausweist
  2. Auszug: verkürzte Wiedergabe des Dokuments. Besteht nur aus Teilen des Dokuments selbst (Sätze, Absätze, bei Filmen Schnittfolgen)
  3. Zusammenfassung: Darstellung der wichtigsten Gedankengänge und Schlussfolgerungen des Dokuments als Bestandteil des Dokuments selbst. Eine Zusammenfassung dient dem Benutzer des Dokuments und muss deshalb weder vollständig noch aus sich heraus voll verständlich sein
  4. Annotation: möglichst kurze allgemeine Charakterisierung des Dokuments. Sie enthält nichts, was z.B. aus dem Titel des Dokuments erschlossen werden kann. Eine Annotation braucht nicht aus vollständigen Sätzen bestehen, sondern kann auch aus Stichworten oder Schlagworten bestehen
  5. Kurzreferat (Abstract): stellt ohne Wertung die inhaltlichen Bestandteile des Dokuments dar, die für den Benutzerkreis des Kurzreferates relevant sind
  6. Kurzreferat aus besonderer Perspektive: will nicht den gesamten Inhalt des Dokuments und seine Schwerpunktsetzung wiedergeben, sondern  referiert nur bestimmte Aspekte des Dokuments: z.B. medizinische Arbeiten aus der Sicht von Chemikern
  7. Sammelreferat: gibt ohne Wertung die wesentlichen Inhalte mehrere Dokumente wieder, die inhaltlich sehr ähnlich oder miteinander verknüpft sind
  8. Rezension (Besprechung): wertende Stellungnahme zu einem Dokument. Muss nicht unbedingt die wichtigsten Inhalte des Dokuments wiedergeben, darf auch ausführlich und umfangreich sein.
  9. Sammelrezension (Sammelbesprechung): gemeinsame, vergleichende wertende Stellungnahme zu mehreren Dokumenten
  10. Literaturbericht (auch: Übersichtsbericht, Fortschrittsbericht, Thematische Studie, State of the Art Report): "Darstellung des in der Literatur eines bestimmten Zeitraumes niedergelegten Wissensstandes zu einem bestimmten Problemkreis. Darf Wertungen enthalten. Muss eine Bibliographie der behandelten Literatur enthalten.
  11. Strukturreferat (Positionsreferat): gibt die wesentlichen Inhalte in einer vorgeschriebenen Reihenfolge nach vorgegebenen Kategorien wieder. Beispiele solcher Kategorien sind:
  12. ersetzendes Referat (Kurzfassung): soll das Lesen des Originaldokuments möglichst ersparen
  13. kritisches Referat: Kurzwiedergabe der wichtigen Inhalte mit expliziter wertender Stellungnahme des Referenten (Übergang zur Rezension).

Für ein Kurzreferat sollte berücksichtigt werden:

Bei einem Konflikt zwischen diesen Anforderungen soll der Referent über Vorrang zwischen den Prinzipien abwägen und je nach dem Zweck des Referats entscheiden.


Gekürzt nach: Payer, Alois <1944 - >: Einführung in Formalien wissenschaftlicher Arbeiten. -- 5. Abfassung von Inhaltsangaben, besonders Kurzreferaten (Abstracts). -- Fassung vom 3. Mai 2000. -- URL: http://www.payer.de/wissarbeit/wissarb05.htm. (02-09-02)