HINWEIS:
Diese Seite wird auf unserem server mit Einverständnis des
Autors nur gespiegelt!
Zu weiteren einschlägigen und aktuellen Arbeiten des Autors
führen die links dieser site.
Hans-Dieter Haller
Anmerkung:
Einige Hinweise beziehen sich auf Rechtsvorschriften der BRD!
Sicherlich sind die Unterschiede zwischen verschiedenen Fächern sehr groß; die den folgenden Überlegungen zugrundeliegenden Erfahrungen beziehen sich in der Hauptsache auf die Geistes- und Sozialwissenschaften.
Gutachten für solche Qualifizierungsarbeiten können verschiedenen Funktionen dienen:
Das Gutachten sollte allgemein gesehen "passend" zur Note sein, d.h. die spezielle Note sollte durch den Argumentationsgang und Text des Gutachtens bereits klar werden.
Das Gutachten sollte
Der Umfang eines Gutachtens ist in der Regel in den Fächern "unausgesprochen" festgelegt, er hängt u.a. auch von der Gesamtzahl der laufend anzufertigenden Gutachten ab. Für Diplomarbeiten (3-Monatsarbeit) in unserem Fachbereich (Sozialwissenschaften) schätze ich den Durchschnitt auf 1,5 bis 2 Seiten, für Magisterarbeiten (6 Monate Bearbeitungszeit) auf 2,5 bis 3 Seiten.
Im Gutachten kann der Verfasser/die Verfasserin namentlich "angesprochen" werden; z.B. in Formen wie: "Herr X hat eine Fülle von Material zusammengetragen und damit...".
Ausschmückende Worte sind üblich und auf die Gesamtnote abzustimmen ("ein sehr origineller Beitrag", "diese sehr sorgfältige Analyse" etc.
Korrekturanmerkungen können üblich sein; wenn, dann sollte man sie umfassend und sorgfältig ausführen, vielleicht besser nicht in rot, sondern mit leichtem Bleistift.
Die Frage der Geheimhaltung von Gutachten ist in den jeweiligen Prüfungsordnungen geregelt. Wenn dieses nicht ausdrücklich verboten (oder verpönt) ist, kann man dem/der betreffenden Qualifikanten eine Kopie aushändigen, muß dieses aber auf keinen Fall. Gutachten anderer (Erst- oder Zweitgutachten) sind tabu, da wiederum nur die betreffenden anderen Gutachter/Gutachterinnen darüber verfügen.
Rücksprachen mit anderen Gutachtern oder Gutachterinnen sind möglich und üblich; oft gibt es die unausgesprochene Regel, daß die erstbegutachtende Person eine Kopie an die zweitbegutachtende Person schickt, etwas abwartet und erst dann das Gutachten an die Prüfungsstelle abschickt, wenn Bestätigung erfolgt ist oder Gegenrede ausbleibt.
Möglicherweise werden die Arbeiten selbst (natürlich ohne die Gutachten) in einer Institutsbibliothek gesammelt und sind nach Abschluß des Verfahrens für die übrigen Studierenden zugänglich.
Sammeln Sie Ihre Gutachtentexte fortlaufend, Sie können sich im Laufe der Zeit ein Grundmuster für Ihre fachlichen Bedürfnisse erstellen (das erleichtert Ihnen das Abfassen der Texte).
Stellen Sie sich aus solchen Erfahrungen eine Checkliste der häufigsten Fehler zusammen. Diese können Sie als Grundlage für Ihre Korrekturen/Begutachtungen und auch für Beratungsgespräche, Examenskolloquien u.ä. benutzen.
Checkliste häufiger Fehler bei wissenschaftlichen Hausarbeiten (Diplom, Magister, Staatsexamen)
Quelle: http://www.gwdg.de/~hhaller/lehrtip9.htm
- Homepage
des Arbeitskreises für Hochschuldidaktik