Europäischer Computer-Führerschein

(European Computer Driving Licence - ECDL)

Lehrplan und Prüfungsinhalte

(Syllabus)

Version 1.5d

Februar 1998

 

Version 1.3d und 1.5d des ECDL Lehrplans bleiben parallel bestehen.

Bestehende Test Center können von der Version 1.3d umsteigen

oder auf die Version 2.0 warten.

Neue Test Center müssen mit der Version 1.5d beginnen,

da die Version 1.3d nicht mehr ausgegeben wird.

 

 

 

©ECDL Foundation, Syllabus Jan. 98

deutsche Version: ©OCG

 

1. Einleitung *

  •  

    1.1 Der Europäische Computer-Führerschein *

    1.2 Die Vorteile *

    1.3 Die Ziele des ECDL Programms *

    1.4 Der Inhalt der ECDL Prüfungen *

    1.5 ECDL Teilprüfungskarte (European Computer Skills Card ECSC) *

    1.6 Teilprüfungen *

    1.7 Zusammenfassung *

    1.8 Die ECDL Module *

  • 2. Beschreibung der einzelnen Module *

  •  

    2.1 Modul 1 - Grundlagen der Informationstechnologie (IT) *

    2.1.1 Grundlagen der IT *

    2.1.2 Anwendungen und Einsatz von Computern *

    2.1.3 IT und die Gesellschaft *

    2.1.4 Datenschutz und -sicherheit, Copyright, Gesetzeslage *

    2.1.5 Hardware, Systemsoftware und Ergonomie *

    2.1.6 Informations- und Kommunikationsnetze *

    2.2 Modul 2 - Computerbenutzung und Betriebssystemfunktionen *

    2.3 Modul 3 - Textverarbeitung *

    2.3.1 Grundlegende Aufgaben der Textverarbeitung *

    2.3.2 Fortgeschrittene Aufgaben der Textverarbeitung *

    2.4 Modul 4 &emdash; Tabellenkalkulation *

    2.4.1 Grundlegende Aufgaben der Tabellenkalkulation *

    2.4.2 Fortgeschrittene Aufgaben der Tabellenkalkulation *

    2.5 Modul 5 - Datenbanken *

    2.5.1 Erstellen einer Datenbank *

    2.5.2 Benutzen einer vorhandenen Datenbank *

    2.6 Modul 6 - Präsentation *

    2.7 Modul 7 - Informations- und Kommunikationsnetze *

    2.7.1 Electronic Mail *

    2.7.2 Informationsnetze *

  • Anhang A &emdash; Beurteilungsrichtlinien *

  •  

    A.1 Modul 1 &emdash; Grundlagen der Informationstechnologie *

    A.2 Modul 2 &emdash; Computerbenutzung und Betriebssystemfunktionen *

    A.3 Modul 3 &emdash; Textverarbeitung *

    A.4 Modul 4 &emdash; Tabellenkalkulation *

    A.5 Modul 5 &emdash; Datenbanken *

    A.6 Modul 6 &emdash; Präsentation *

    A.7 Modul 7 &emdash; Informations- und Kommunikationsnetze *

    1.  
    2. Einleitung

    1.1 Der Europäische Computer-Führerschein

    Der Europäische Computer-Führerschein (ECDL) ist ein Zertifikat, das ausweist, daß der Inhaber sieben Teilprüfungen bestanden hat. In der ersten Prüfung werden die Kenntnisse der Grundlagen der Informationstechnologie beurteilt, die anderen Prüfungen sind praktische Leistungsfeststellungen, in denen die Kompetenz des Kandidaten in den Computeranwendungen beurteilt wird.

    Der Europäische Computer-Führerschein ist ein international anerkanntes Dokument. Es dient der Erleichterung beim Eintritt in ein Dienstverhältnis und garantiert dem Arbeitgeber, daß der Bewerber für eine Stelle bzw. die bereits angestellten Mitarbeiter über Kompetenz am Computer und in den üblichen Computeranwendungen verfügen.

    Der ECDL basiert auf einem einheitlichen Europäischen Lehrplan (Syllabus). Dieser Lehrplan wird in diesem Dokument festgelegt. Die Erstellung eines einheitlichen Lehrplans dient der Sicherstellung eines gemeinsamen Standards der verschiedenen Prüfungen. Das übergeordnete Ziel des ECDL Programmes ist die allgemeine Verbesserung des Grundlagenwissens am Computer und die Erreichung eines höheren Kompetenzniveaus der Computerarbeit in Europa.

    1.2 Die Vorteile

    Der ECDL ist ein Informationstechnologie-Zertifikat für alle Bürger Europas. Die Zielgruppe sind all jene, die entweder wissen müssen oder wissen wollen wie ein Computer eingesetzt wird. Er ist für Personen in allen Wirtschaftsbereichen geeignet und auch für jene, die in den Arbeitsmarkt eintreten, sowie für jedes Alter von 8 bis 80 Jahren.

    Computerkenntnisse und -fertigkeiten sind heute in allen Lebensbereichen immer wichtiger. Das ECDL Zertifikat ist ein wichtiger Vorteil im Wettbewerb am Arbeitsmarkt.

    Das ECDL Programm und seine Verbreitung unterscheidet sich von fast allen nationalen bzw. internationalen Bildungsprogrammen, da es auf einer standardisierten Prüfung und nicht auf standardisiertem Unterricht basiert. Die Bedeutung den folgenden Lehrplan einzuhalten ist deshalb besonders zu betonen. Der Europäische Computer-Führerschein weist immer das selbe Kompetenzniveau aus, unabhängig von Nationalität, Wohnsitz, Bildung, Alter oder Geschlecht.

    1.3 Die Ziele des ECDL Programms

    1.  
    2. Die Kompetenz im Computerbereich für alle Bürger Europas zu verbessern, für Beschäftigte wie für Arbeitsuchende, für Menschen zu Hause und für Studenten.
    3. Die Produktivität aller Arbeitnehmer, für die der Computer ein Bestandteil ihrer Arbeit ist, zu erhöhen.
    4. Höherer Nutzungsgrad der investierten Computertechnologie.
    5. Zu gewährleisten, daß alle Computeranwender den bestmöglichen Einsatz des Computers und die Vorteile der Computernutzung kennen.

     

    1.4 Der Inhalt der ECDL Prüfungen

    Der ECDL wird erst nach erfolgreichem Bestehen aller sieben Teilprüfung verliehen. Eine Teilprüfung beweist die theoretische Kompetenz und sechs Teilprüfungen die praktische Kompetenz.

    Die folgenden Bereiche werden abgedeckt:

     

    Theoretische Kompetenz:

  • Grundlagen der Informationstechnologie - Die erste grundlegende Anforderung an die Computerkompetenz ist das Verständnis für den Zusammenhang von Computeranwendungen in der Gesellschaft und die wichtigsten Grundbegriffe im Computerbereich.
  • Praktische Kompetenz:

  • Computerbenutzung und Betriebssystemfunktionen - Es ist wichtig die grundlegenden Betriebsfunktionen, die für den effizienten Einsatz des Computers erforderlich sind, zu verstehen.

    Textverarbeitung - Einsatz des Computers für die Erstellung, Bearbeitung, Formatierung, Speicherung und den Druck von Dokumenten. Die meisten Dokumente werden heute mit Textverarbeitungsprogrammen erstellt.

    Tabellenkalkulation &emdash; Sie gleicht den händisch erstellten Tabellenkalkulationen aber mit der Möglichkeit, Rechenvorgänge rasch durchzuführen. Sie wird bei der Erstellung von Budgets, Prognosen, Wirtschaftsgrafiken und Finanzberichten eingesetzt.

    Datenbanken - Sie unterstützen die Verwaltung großer Datenmengen und erlauben einen raschen und flexiblen Zugriff auf die Daten.

    Präsentation - Der Einsatz von Präsentations- und Zeichenprogrammen ist in vielen Bereichen zur Unterstützung einer effektiveren Kommunikation gestiegen. Diese Instrumente finden in der Wirtschaft und im Bildungswesen breite Anwendung.

    Informations- und Kommunikationsnetze - Der Einsatz von Netzwerken hat sich aus dem Bedürfnis heraus entwickelt, Ressourcen verfügbar zu machen und mit anderen kommunizieren zu können. Heute sind Millionen von Computern auf der ganzen Welt miteinander verbunden. Es ist wichtig, daß ECDL-Inhaber den "Information Super Highway" effizient nutzen können.

  •  

    1.5 ECDL Teilprüfungskarte (European Computer Skills Card ECSC)

  • Vor seiner ersten Teilprüfung erwirbt der Kandidat eine Skills Card oder erhält sie von einer fördernden Organisation. Die Skills Card ist ein offizieller Vordruck, auf dem jede erfolgreich bestandene Teilprüfung vermerkt wird. Mit dem Ablegen der einzelnen Teilprüfungen, wird die Skills Card auf den neuen Stand gebracht. Sobald alle sieben Teilprüfungen erfolgreich bestanden sind, ist der Kandidat berechtigt, den Europäischen Computer-Führerschein zu erhalten.

    Die Teilprüfungen können von Land zu Land in der Form von einander abweichen, aber sie basieren auf demselben Lehrplan und dokumentieren daher dasselbe Kompetenzniveau am Computer. Nur Personen mit einem zufriedenstellenden Leistungsniveau und entsprechender Kompetenz sollen die Prüfung bestehen können.

     

    1.6 Teilprüfungen

    Üblicherweise sollten alle Prüfungen innerhalb von drei Jahren abgelegt werden; die Prüfungen können in jedem autorisierten Test Center in Europa gemacht werden.

    Es ist unerheblich, von welchem Anbieter die Software für die Prüfung kommt. Für manche Prüfungen kann es je nach Verfügbarkeit im Test Center verschiedene Möglichkeiten geben. Manche Module können zusammengezogen werden, wenn integrierte Software verfügbar ist.

    Um das ECDL Niveau zu erhalten, muß es in allen Ländern eine von der ECDL-Foundation autorisierte Organisation geben, die den Einsatz des Lehrplans bei der Abhaltung der Prüfungen überwacht. Die Unterrichts- und Prüfungsmethoden können von Land zu Land unterschiedlich sein, aber die Verantwortlichen müssen sich der Notwendigkeit eines gültigen und klar definierten Prüfungsablaufes bewußt sein. Sie sind dafür verantwortlich, daß die Test Center den Ablauf ordnungsgemäß durchführen. Die Art der Prüfung muß verläßlich sein, und nur jene Kandidaten, die ihr Können und das erforderliche Wissensniveau unter Beweis gestellt haben, bestehen die Prüfung. Die Verleihung des Computer-Führerscheines wird von der ECDL Foundation überprüft, um ein entsprechendes Niveau sicherzustellen.

    1.7 Zusammenfassung

    Der Europäische Computer-Führerschein (ECDL) ist ein international anerkanntes Zertifikat, das ausweist, daß der Inhaber über grundlegende aber dennoch gründliche Computerkenntnisse verfügt und in der Lage ist, beliebige Betriebssysteme und Anwendersoftware zu bedienen.

    Ein Programm zur Einführung des Europäisches Computer-Führerscheins (ECDL) in einem bestimmten Land oder einer bestimmten Region fördert daher die Ausbildung im Bereich der Computeranwendung und gewährleistet ein höheres Kompetenzniveau am Computer für die Bevölkerung des Landes im Bezug auf Computerfertigkeiten und -kenntnisse.

    Die Einführung des ECDL ist eine gemeinsame Aktion der Europäischen Computergesellschaften. Die spezielle Prüfungsform wird in jedem Land individuell festgelegt, aber der gemeinsame Lehrplan garantiert, daß alle Länder auf demselben Niveau arbeiten.

    1.8 Die ECDL Module

    Nachstehend folgt eine Beschreibung des Lehrplanes. Jedes Modul enthält eine Beschreibung des Lehrziels des Moduls, gefolgt von einer detaillierten Auflistung der abgedeckten Bereiche.

    Anhang 1 gibt Beurteilungsrichtlinien für die einzelnen Module.

     

    2. Beschreibung der einzelnen Module

    2.1 Modul 1 - Grundlagen der Informationstechnologie (IT)

     

    Nachstehend folgt der Lehrplan für Modul 1 'Grundlagen der Informationstechnologie (IT)', der die Grundlage für die theoretische Teilprüfung ist. Das Modul besteht aus sechs Abschnitten und die Prüfung hat Fragen aus allen Abschnitten zu enthalten.

    Ziele

    Der Kandidat versteht die wichtigsten Grundbegriffe im Computerbereich und deren Anwendung in der Gesellschaft, er weiß um den Einfluß des Computers auf die Gesundheit und die Umwelt. Der Kandidat stellt sein Wissen über die grundlegende Funktionsweise des Computers, die Speicherung von Daten, den Zusammenhang der Computeranwendungen zur Gesellschaft unter Beweis sowie seine Kenntnisse darüber, aus welchen Grundbestandteilen ein Computersystem besteht und welche Bedeutung die Vernetzung von Computern hat.

    2.1.1 Grundlagen der IT

    2.1.2 Anwendungen und Einsatz von Computern

     

    2.1.3 IT und die Gesellschaft

    2.1.4 Datenschutz und -sicherheit, Copyright, Gesetzeslage

    2.1.5 Hardware, Systemsoftware und Ergonomie

    2.1.6 Informations- und Kommunikationsnetze

     

    2.2 Modul 2 - Computerbenutzung und Betriebssystemfunktionen

     

    Nachstehend folgt der Lehrplan für Modul 2, der die Grundlage für die praktische Teilprüfung 'Computerbenutzung und Betriebssystemfunktionen' ist. Das Modul besteht aus einem Abschnitt. Der Kandidat muß seine praktische Fähigkeit unter Beweis stellen, die grundlegenden Aufgaben am Computer erfüllen zu können.

    Ziele

    Der Zweck dieses Moduls ist es, die Kenntnisse des Kandidaten über die grundlegenden für den effizienten Einsatz des Computers notwendigen Funktionen zu überprüfen. Der Kandidat beweist sein gründliches Wissen über den Einsatz eines Betriebsystems und kann die üblichen Schritte verstehen und ausführen.

    Aufgaben

     

    2.3 Modul 3 - Textverarbeitung

     

    Nachstehend folgt der Lehrplan für Modul 3, der die Grundlage für die praktische Teilprüfung 'Textverarbeitung' ist. Das Modul besteht aus zwei Abschnitten: der erste Abschnitt umfaßt die grundlegenden Aufgaben der Textverarbeitung und der zweite Abschnitt umfaßt die fortgeschrittenen Aufgaben. Der Kandidat stellt seine praktische Fähigkeit im Bereich der Textverarbeitung am Computer unter Beweis. Die Prüfung besteht aus einer Anzahl von verschiedenen Aufgaben, die sowohl die grundlegenden, als auch die fortgeschrittenen Aufgaben enthalten.

    Ziele

    Der Kandidat hat gründliche Kenntnisse der Einsatzmöglichkeiten eines Textverarbeitungsprogramms. Er versteht die üblichen Schritte und kann sie anwenden - Bearbeiten und Erstellen neuer Dokumente - und kann die verfügbaren Funktionen einsetzen.

    2.3.1 Grundlegende Aufgaben der Textverarbeitung

     

    2.3.2 Fortgeschrittene Aufgaben der Textverarbeitung

     

    2.4 Modul 4 &emdash; Tabellenkalkulation

     

    Nachstehend folgt der Lehrplan für Modul 4, der die Grundlage für die praktische Teilprüfung 'Tabellenkalkulation' ist. Das Modul besteht aus zwei Abschnitten, der erste Abschnitt umfaßt die grundlegenden Aufgaben der Tabellenkalkulation, der zweite Teil umfaßt einige fortgeschrittenere Aufgaben. Der Kandidat beweist seine praktische Fähigkeit, eine Tabellenkalkulation am Computer zu bearbeiten. Die Aufgaben hängen vom eingesetzten Tabellenkalkulationsprogramm ab. Die Prüfung besteht aus grundlegenden und fortgeschrittenen Aufgaben.

    Ziele

    Der Kandidat hat gründliche Kenntnisse der Funktionen eines Tabellenkalkulationsprogramms und versteht den Begriff der Tabellenkalkulation. Er kann die üblichen Schritte ausführen - eine Tabellenkalkulation erstellen, Berechnungen durchführen und Diagramme erstellen

    2.4.1 Grundlegende Aufgaben der Tabellenkalkulation

    2.4.2 Fortgeschrittene Aufgaben der Tabellenkalkulation

     

    2.5 Modul 5 - Datenbanken

     

    Nachstehend folgt der Lehrplan für Modul 5, der die Grundlage für die praktische Teilprüfung 'Datenbanken' ist. Das Modul besteht aus zwei Abschnitten; eine neue Datenbank erstellen und eine vorhandene Datenbank verwenden.

    Ziele

    In diesem Modul stellt der Kandidat seine Fähigkeit unter Beweis, eine kleine Datenbank unter Verwendung eines Standardprogramms zu erstellen, sowie einfache Abfragen und Berichte aus einer vorhandenen Datenbank zu erstellen. Der Kandidat versteht die Grundkonzepte von Datenbanken.

    2.5.1 Erstellen einer Datenbank

    2.5.2 Benutzen einer vorhandenen Datenbank

     

    2.6 Modul 6 - Präsentation

     

    Nachstehend folgt der Lehrplan für Modul 6, der die Grundlage für die praktische Teilprüfung 'Präsentation' ist.

    Ziele

    In diesem Modul beweist der Kandidat seine Kompetenz beim Einsatz von Präsentationsprogrammen. Der Kandidat zeigt seine gründlichen Kenntnisse der Programmfunktionen. Er versteht die üblichen Schritte und kann sie selbständig durchführen. Er oder sie kann die praktischen Fertigkeiten bei der Erstellung einer Reihe von Präsentationen demonstrieren.

    Aufgaben

     

     

    2.7 Modul 7 - Informations- und Kommunikationsnetze

     

    Nachstehend folgt der Lehrplan für Modul 7, der die Grundlage für die praktische Teilprüfung 'Informations- und Kommunikationsnetze' ist. Das Modul besteht aus zwei Abschnitten; der erste Abschnitt umfaßt den Einsatz von Electronic Mail und der zweite Abschnitt die Nutzung der angebotenen Dienstleistungen eines Informationsnetzes, um nützliche Informationen zu finden und abzufragen.

    Ziele

    In diesem Modul beweist der Kandidat, daß er die Konzepte der Informations- und Kommunikationsnetze versteht, daß er in der Lage ist, Electronic Mail zu verwenden und daß er die angebotenen Dienstleistungen eines Informationsnetzes nutzen kann.

    2.7.1 Electronic Mail

    2.7.2 Informationsnetze

    Je nach vorhandener Einrichtung im Bildungsbereich und im Test Center wird einer der folgenden Bereiche beurteilt:

    oder

  •  

    oder

    (Diese Fragestellung wird für alle Test Center individuell erstellt und muß bei der Autorisierung genehmigt werden.)

  •  

    Anhang A &emdash; Beurteilungsrichtlinien

     

    In diesem Anhang werden die Rahmenbeurteilungsrichtlinien für die einzelnen Module gegeben.

    Die Beurteilung der Antworten hat innerhalb eines gewissen Toleranzspielraums zu erfolgen.

    Die Antworten werden entweder auf einer Diskette abgegeben (die erfüllten Aufgaben können dem Prüfer via E-mail gesandt werden, wenn die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden). Alle Prüfungsfragen und -antworten müssen am Ende der Prüfung abgegeben werden.

    A.1 Modul 1 &emdash; Grundlagen der Informationstechnologie

    Das Modul 1 wird in einer Teilprüfung beurteilt. Die Prüfung besteht aus sechs Prüfungsfragen, aus jedem Abschnitt je eine. Der Kandidat hat alle Fragen zu beantworten.

    Die Arbeitszeit beträgt maximal 45 Minuten.

    Bei der Beurteilung hat jede Frage das gleiche Gewicht. Für eine positive Beurteilung sind zumindest 60% aller Fragen zu erreichen.

    Bei der Beantwortung muß der Kandidat beweisen, daß er /sie die Begriffe versteht. Es sind Antworten zu akzeptieren die IM WEITEREN SINNE die Fragen beantworten. Üblicherweise ist kein sehr detailliertes Wissen erforderlich. Jeder Frage ist ein Prozentsatz zuzuordnen, z.B. 25% richtig, 100% richtig.

    Die Kandidaten sollten eine Richtlinie bezüglich der erwarteten Länge der Antwort erhalten.

    A.2 Modul 2 &emdash; Computerbenutzung und Betriebssystemfunktionen

    Dieses Modul wird in einer Teilprüfung beurteilt. Die Prüfung besteht aus verschiedenen Aufgaben. Der Kandidat gibt die Antworten wie angegeben, z.B. Textformat oder als Änderungen der Dateienstruktur.

    Die Arbeitszeit beträgt maximal 45 Minuten.

    Jeder Antwort ist ein Prozentsatz zuzuordnen, z.B. 25% richtig, 100% richtig.

    Bei einer falschen Antwort ist nicht die gesamte Frage als falsch zu bewerten. Eine "teilweise falsche" Antwort kann mit Teilnoten gewertet werden.

    Für eine positive Beurteilung sind zumindest 80% zu erreichen.

    A.3 Modul 3 &emdash; Textverarbeitung

    Dieses Modul wird in einer Teilprüfung 'Textverarbeitung' beurteilt, die aus zwei Abschnitten besteht. Die Prüfung besteht aus einer Anzahl grundlegender Aufgaben (20-30) und fortgeschrittener Aufgaben (4-5). Der Kandidat liefert entsprechend der jeweiligen Prüfung ein oder mehrere Textverarbeitungsdokumente.

    Die Arbeitszeit beträgt maximal 45 Minuten.

    Für eine positive Beurteilung sind zumindest 90% bei den grundlegenden Aufgaben und 50% bei den fortgeschrittenen Aufgaben zu erreichen.

     

    A.4 Modul 4 &emdash; Tabellenkalkulation

    Dieses Modul wird in einer Teilprüfung 'Tabellenkalkulation' beurteilt, die aus zwei Abschnitten besteht. Die Prüfung besteht aus einer Anzahl grundlegender Aufgaben (10-20) und fortgeschrittener Aufgaben (4-5). Der Kandidat liefert entsprechend der jeweiligen Prüfung ein oder mehrere Tabellenkalkulationsdokumente.

    Die Arbeitszeit beträgt maximal 45 Minuten.

    Für eine positive Beurteilung sind zumindest 90% bei den grundlegenden Aufgaben und 50% bei den fortgeschrittenen Aufgaben zu erreichen.

    A.5 Modul 5 &emdash; Datenbanken

    Dieses Modul wird in einer Teilprüfung 'Datenbank' beurteilt, die aus zwei Abschnitten besteht. Der Kandidat liefert eine Kombination von Textdokumenten, eine geänderte Datenbank und eine neue Datenbank entsprechend der jeweiligen Prüfung.

    Die Arbeitszeit beträgt maximal 45 Minuten.

    Für eine positive Beurteilung sind zumindest 80% zu erreichen.

    A.6 Modul 6 &emdash; Präsentation

    Dieses Modul wird in einer Teilprüfung beurteilt. Die Prüfung besteht aus einer Anzahl von Aufgaben (10-20). Der Kandidat liefert eine Präsentation entsprechend der jeweiligen Prüfung.

    Die Arbeitszeit beträgt maximal 45 Minuten.

    Für eine positive Beurteilung sind zumindest 80% zu erreichen.

    A.7 Modul 7 &emdash; Informations- und Kommunikationsnetze

    Dieses Modul wird in einer Teilprüfung, die aus zwei Abschnitten besteht, beurteilt. Die Prüfung besteht aus einer Anzahl von Aufgaben (5-10) aus jedem der beiden Abschnitte. Der Kandidat liefert die Antworten per E-mail entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung. Die Fähigkeit ein E-mail zu empfangen und zu senden ist ein wesentlicher Teil der Prüfung.

    Die Arbeitszeit beträgt maximal 45 Minuten.

    Für eine positive Beurteilung sind zumindest 80% zu erreichen.