SIEB.10/CYBERSPLITTER/

09:17

Gerade mit dem Verfassungsdienst des Landes Oberösterreich telefoniert, bei dem man mir mitteilte, daß es zwar nicht ganz rechtens sei, daß eine Behörde schon einen Tag vor Ablauf einer gesetzlichen Einspruchsfrist eine Strafverfügung ausstellen könne, weil sie ja nicht hellseherisch erwarten dürfe, daß diese Frist ungenützt verstreiche, aber es ginge ja nur um einen solchen Bagatellbetrag, sodaß der Weg zum Verfassungsgerichtshof oder gar nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof zwar möglich wäre aber doch in keinem Verhältnis zu der Sache stünde, und ich daher großzügig sein sollte, vor allem deshalb, da ich die Kosten für die unbedingt notwendige juristische Vertretung in jedem Fall selber zu tragen hätte, da eine bestehende Rechtsschutzversicherung nur Beträge über der Bagatellgrenze abdecke, sodaß das Recht hier nicht billig zu habe sei, wenn es um so billige Angelegenheiten wie bestehendes Recht ginge, das letztlich mich selber doch recht teuer käme.

Beitrag zu Guido Grigats webproject 23:40 (http://www.dreiundzwanzigvierzig.de/ )

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