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Gerade mit dem Verfassungsdienst des Landes
Oberösterreich telefoniert, bei dem man mir
mitteilte, daß es zwar nicht ganz rechtens
sei, daß eine Behörde schon einen Tag
vor Ablauf einer gesetzlichen Einspruchsfrist eine
Strafverfügung ausstellen könne, weil sie
ja nicht hellseherisch erwarten dürfe,
daß diese Frist ungenützt verstreiche,
aber es ginge ja nur um einen solchen
Bagatellbetrag, sodaß der Weg zum
Verfassungsgerichtshof oder gar nach
Straßburg zum Europäischen Gerichtshof
zwar möglich wäre aber doch in keinem
Verhältnis zu der Sache stünde, und ich
daher großzügig sein sollte, vor allem
deshalb, da ich die Kosten für die unbedingt
notwendige juristische Vertretung in jedem Fall
selber zu tragen hätte, da eine bestehende
Rechtsschutzversicherung nur Beträge über
der Bagatellgrenze abdecke, sodaß das Recht
hier nicht billig zu habe sei, wenn es um so
billige Angelegenheiten wie bestehendes Recht
ginge, das letztlich mich selber doch recht teuer
käme.
Beitrag zu Guido Grigats webproject 23:40
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